Ein leitender Angestellter hat in einem Nachtclub mit der Firmenkreditkarte bezahlt und die Abrechnung gefälscht. Eine Analyse des Urteils vom Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm.
Die umfangreiche vertragswidrige Verwendung einer Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (10 Sa 1732/12).
Der Fall: Der Kläger war seit März des Jahres 2005 als Vertriebs- und Marketingleiter bei der Beklagten tätig. Er verfügte über eine Firmenkreditkarte zur dienstlichen Verwendung, die über sein Konto abgerechnet werden sollte und deren private Verwendung nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit der Beklagten erlaubt war. Gegen Vorlage von Nachweisen sollten dem Kläger seine Aufwendungen erstattet werden.
In der Zeit vom 5. bis zum 9. Dezember 2011 hielt sich der Kläger in Riga (Lettland) auf. Am 5., 7. und 8. Dezember 2011 tätigte er dort in einem Nachtclub private Umsätze mit der Firmenkreditkarte in einer Gesamthöhe von 4.311,83 Euro. Die Kreditkartenabrechnung für die Zeit vom 1. Dezember 2011 bis zum 2. Januar 2012 endete mit einem Schlusssaldo von 4.996,63 €. Die kartenausgebende Bank belastete das Konto der Beklagten.
Der Kläger schlug vor, die Beklagte solle der Belastung widersprechen. Deren Geschäftsführer bestand auf einer "internen Abrechnung" und verlangte Nachweise für die Berechtigung der Belastung als Reisekosten und Spesen. Um zu verhindern, dass die Beklagte von der privaten Verwendung der Firmenkreditkarte erfährt, übermittelte der Kläger am 23. Januar 2012 eine gefälschte, in der Addition der aufgeführten Positionen dem Belastungsbetrag entsprechende Kreditkartenabrechnung, welche die privaten Ausgaben nicht auswies. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 9. März 2012 "außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund".
Abmahnung nicht notwendig
Die gegen diese Kündigung gerichtete Klage wies das LAG Hamm ab. Nach Auffassung des Gerichts war bereits die umfangreiche vertragswidrige Verwendung der Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken geeignet, einen wichtigen Grund abzugeben. Denn der vertragswidrige Einsatz einer Firmenkreditkarte für private Zwecke in beträchtlichem Umfang zulasten des Vermögens des Arbeitgebers stelle in jedem Fall eine schwere Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme und damit einen schweren Vertrauensmissbrauch dar.
Zudem habe der Kläger die private Veranlassung nicht offen gelegt, sondern diese durch die Vorlage einer gefälschten Kreditkartenabrechnung aktiv verschleiert und damit die Beklagte gezielt über das Bestehen eines Ersatzanspruchs getäuscht. Damit habe der Kläger die Tatbestände der Urkundenfälschung und des versuchten Betruges erfüllt.
Die Beklagte sei nicht verpflichtet gewesen, den Kläger zunächst abzumahnen. Denn es sei für den Kläger erkennbar gewesen, dass die Hinnahme dieses Fehlverhaltens durch die Beklagte ausgeschlossen war. Die für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensgrundlage sei auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht mehr wiederherstellbar.
Die zehn Bürosünden der Deutschen -
Platz 10: Selbstgespräche Kollegen, die Selbstgespräche führen oder permanent ungefragte Kommentare abgeben, können einem ganz schön auf die Nerven gehen – das finden allerdings nur 5,8 Prozent der Befragten. Immerhin viermal so viele sind es aus dem Bereich Einzelhandel, Großhandel und E-Commerce.
Platz 9: Kopiererstau Faule Mitarbeiter sind nicht beliebt: Wenn Kollegen einen Kopierstau hinterlassen und sich sonst auch jeder Arbeit entziehen, sorgt dies schon einmal für Unmut – in großen Unternehmen sogar bei 20 Prozent der Befragten.
Platz 7: Überquellende Mülleimer Jeder schmeißt was rein, aber keiner leert ihn aus: den Mülleimer. 12,7 Prozent stören sich daran, dass sich einfach keiner für den überquellenden Mülleimer zuständig fühlen mag. Diesen Störenfried finden in mittelständischen Unternehmen (50-249 Mitarbeiter) 23 Prozent als lästig.
Platz 6 Fehler abstreiten Zu seinen Fehler sollte man lieber stehen, als diese abzustreiten – letzteres kritisieren 13,2 Prozent der Befragten. Im Gesundheitswesen und medizinischen Bereich ist das Leugnen von Fehlern mit 60 Prozent sogar Bürosünde Nummer Eins.
Platz 5: Laute Privatgespräche Nicht jeder möchte alles von seinem Nachbarn mitbekommen oder wissen. Daher fühlen sich etwa 20 Prozent der Befragten von privaten Telefongesprächen oder zu lauten Telefonaten belästigt. Aus dem Bereich Einzelhandel, Großhandel und E-Commerce trifft dies sogar auf 80 Prozent der Befragten zu.
Platz 4: Klatsch und Tratsch „Weißt Du schon das Neueste?“ oder „Stimmt es, dass …?“: Nicht alle Tratsch- und Klatsch-Geschichten sind am Arbeitsplatz willkommen. Von Lästermäulern fühlen sich knapp 15 Prozent der Befragten gestört.
Platz 3: Unpünktliche Kollegen Eigentlich wäre um 10 Uhr ein Termin gewesen, doch die meisten Teilnehmer erscheinen erst ein Viertelstündchen später. Diese Unpünktlichkeit löst bei einem Drittel der Deutschen gerne Unmut aus. Im Marketing und Medienbereich sind sogar doppelt so viele von unpünktlichen Kollegen genervt.
Platz 2: Schmutz Der zweite Störenfried ist Schmutz am Arbeitsplatz. Viele fühlen sich gestört, wenn die Teeküche dreckig ist, abgelaufene Lebensmittel den Kühlschrank verstopfen oder konsequent die Klobürste ignoriert wird. Mit 75 Prozent finden dies besonders Mitarbeiter bei einer Unternehmensgröße von 250 bis 1.000 belästigend sowie mit 63 Prozent Mitarbeiter aus Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen.
Platz 1: Rauchende und trinkende Kollegen Den ersten Platz teilen sich gleich zwei Kategorien: Dort liegen das Rauchen und Alkohol trinken am Arbeitsplatz sowie ...
... sowie unangenehme Gerüche schlechte Gerüche, wie beispielsweise stinkendes Essen oder unangenehmer Körpergeruch. Aber auch nackte Füße gehören zu den meist verabscheuten Bürosünden. Diese Kategorien wurden von jeweils 55 Prozent der Befragten angegeben.