Werbung mit herausgestellten Preisangaben in Euro und kleiner Mark-Angabe ist nicht wettbewerbswidrig. Es liegt weder ein Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (UWG) noch gegen die Preisangabenverordnung vor (Landgericht Köln, Az.: 6 U 153/99). (jlp)
Preisangaben in Euro
09.07.2000