Beschäftigtendatenschutz

Pläne für besseren Schutz von Arbeitnehmern vor Überwachung

17.04.2023
Wo verbringt der Lieferwagen-Fahrer seine Mittagspause? Wie viele Pakete holt der Lagerist pro Stunde? Nicht alle Überwachungsmethoden berücksichtigen die Interessen der Beschäftigten. Das soll sich ändern.
Mitarbeiterüberwachung bedarf der Zustimmung des Betriebsrates. Gesetzlich geregelt ist sie (noch) nicht.
Foto: ImageFlow - shutterstock.com

Die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten soll in Zukunft stärker gesetzlich reglementiert werden. Das geht aus einer Liste mit Vorschlägen für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz hervor, der bis zum Herbst vorliegen soll.

In dem vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium erarbeiteten Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die nach geltendem Recht in Ausnahmefällen möglichen verdeckten Überwachungsmaßnahmen eines Arbeitgebers sollten künftig nur noch dann erlaubt sein, "wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären".

Ortung von Beschäftigten

Für die offene Videoüberwachung sowie für die Ortung von Beschäftigten sollen Bedingungen vorgegeben werden, die sicherstellen, dass es für die Beschäftigten auch Orte und Zeiten gibt, wo sie nicht vom Arbeitgeber beobachtet werden. Aktuell gilt das grundsätzliche Überwachungsverbot lediglich für Räume wie Toiletten und Umkleiden.

Zwar bedarf die Kamera-Überwachung in der Regel des Einverständnisses der Mitarbeiter. Allerdings fällt es Beschäftigten, vor allem wenn sie in der Bewerbungsphase oder neu in einem Unternehmen sind, oft schwer, den Wunsch des Arbeitgebers nach Überwachung oder der Verarbeitung von Daten abzulehnen. Das kann etwa auch die Einwilligung zur Nutzung von Fotos für das Intranet oder die Website der Firma betreffen. Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser überlegen daher, die Anforderungen an die Freiwilligkeit der Einwilligung konkreter zu fassen als bisher.

Unerlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch

Genauer geregelt werden soll wohl außerdem, welche Fragen im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt sind und welche Tests im Auswahlverfahren durchgeführt werden dürfen. Völlig offen lässt die Ideensammlung der zwei SPD-Minister dagegen noch, ob es zusätzliche Regelungen zum Schutz privater Daten bei der dienstlichen Nutzung privater Handys und Laptops geben soll. Ob es hierzu noch weiterer Maßgaben bedarf, soll dem Papier zufolge erst noch geprüft werden.

Zu den Vorschlägen soll es dem Vernehmen nach noch in diesem Monat Gespräche mit Verbänden, Betriebsräten und anderen relevanten Akteuren geben. Die Grünen hatten bereits 2011 - damals in der Opposition - einen Entwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen" vorgelegt.

"Arbeitnehmer verdienen einen wirksamen Schutz vor Überwachung und Kontrolle", sagte die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Von der mit dem Vorhaben angestrebten Rechtssicherheit bei der Datennutzung würden letztlich auch die Unternehmen profitieren. Der Beschäftigtendatenschutz sei von früheren Bundesregierungen vernachlässigt worden, obwohl die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren immer digitaler geworden sei - vom Bewerbungsverfahren über die Personalverwaltung bis hin zur Arbeitsausübung selbst. "Was viele Vorteile mit sich bringt, kann auch zu gläsernen Beschäftigten führen", warnte die Bundestagsabgeordnete.

Beschäftigtendatenschutzgesetz übrfällig

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im Februar der Amazon Logistik Winsen GmbH die permanente Datenerfassung bei Mitarbeitertätigkeiten erlaubt. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Das Gericht ließ die Berufung zu.

Das Urteil zeige, dass ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz überfällig sei, sagte Anja Piel, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes. Die Gewerkschafterin mahnte zur Eile und sagte: "Arbeitgeber können jeden Tastenanschlag und jede besuchte Website, jede Aktivität in sozialen Netzwerken nachvollziehen. Es gibt derzeit kein Gesetz, das das verbietet". (dpa/rs/rw)