War das Preisdumping der schlimmsten Art?: Otto hatte in seinem Online-Shop am Dienstag das Apple MacBook Air für sagenhafte 49,95 Euro angeboten. Der Preis war natürlich ein Versehen, was die Kunden aber nicht von massenhaften Bestellungen abhielt.
Anstatt offensiv mit dem Problem umzugehen, versuchte der Versender mit seltsamen Aktionen die Kunden zur Stornierung ihrer Bestellungen zu bringen. So verwandelten sich beispielsweise die bestellten Notebooks plötzlich in Notebook-Taschen oder Hakenleisten.
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Dabei kann Otto außer dem Image-Schaden kaum etwas passieren. Die Kaufverträge lassen sich nach §119 BGB wegen Irrtums anfechten. Zwar wurden Online-Shops auch schon zur Lieferung verurteilt, obwohl es einen offensichtlichen Irrtum bei der Preisauszeichnung gegeben hatte. Meist hatten die Kunden dann aber per Vorauskasse bezahlt. (haf)