Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen

Online-Handel kritisiert "Ebay/Amazon-Gesetz"

02.08.2018 von Peter Marwan
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) und Handelsverband Deutschland (HDE) bemängeln den zusätzlichen bürokratischen Aufwand für deutsche Online-Händler.

Das von der Bundesregierung geplante "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internethandel und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" soll Steuertricksereien insbesondere bei Waren aus dem asiatischen Raum auf Plattformen wie Amazon und Ebay einen Riegel vorschieben. Die sind den Finanzministern der Länder schon seit 2017 ein Dorn im Auge. Sie gehen von Steuerausfällen "im hohen dreistelligen Millionenbereich" aus. Das Gesetz soll dieses Schlupfloch nun noch vor einer für 2021 geplanten europaweiten Regelung schließen.

Das "Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen im Internethandel und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" soll dem Fiskus bisher entgangene Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe sichern.
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Deutsche Händlerverbände wie der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) und der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßen die geplanten Maßnahmen grundsätzlich. Sie können aber nicht verstehen, warum durch sie auch auf Händler in Deutschland neuer bürokratischer Aufwand zukommen muss. Außerdem glauben sie nicht daran, dass durch das vom Bundesfinanzministerium geplante Vorgehen der Steuerbetrug durch schwarze Schafe effizient unterbunden werden kann.

Der Gesetzentwurf sieht aktuell vor, dass Plattformbetreiber haften, wenn Marktplatzhändler die Umsatzsteuer nicht korrekt abführen. Um der Haftung zu entgehen, sollen sie vom Händler eine Bescheinigung des Finanzamts anfordern. Die Regelung soll auch für Marktplatzhändler aus Deutschland und der EU gelten.

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"Die Zielrichtung des Gesetzes stimmt. In einigen Punkten aber schießt der Entwurf über das Ziel hinaus. Da entsteht neue Bürokratie für Plattformen und Händler, die schwer zu rechtfertigen ist", erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Denn bei Marktplatzhändlern aus der EU sei für die Behörden der Zugriff wesentlich einfacher. Die Plattformhaftung sei in diesen Fällen nur schwer zu begründen.

Vorschläge des BVOH zum Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen.
Foto: BVOH

Genth fordert weiter, "dass die neuen Aufzeichnungspflichten für die Plattformbetreiber und die angedachte Handhabung der von den Marktplatzhändlern beizubringenden Bescheinigungen für die Beteiligten praktikabel sind." Nach Ansicht des HDE wäre zudem eine Stärkung der Zollbehörden wichtig. "Denn oftmals wird die Einfuhrumsatzsteuer dadurch umgangen, dass Warenwerte beim Direktversand aus dem Drittland unterdeklariert werden. Dagegen helfen leistungsfähige Zollbehörden, die in der Lage sind, zahlreiche Kontrollen vorzunehmen."

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) begrüßt die Aktivitäten des Bundesfinanzministeriums zur Vermeidung des Umsatzsteuerbetrugs grundsätzlich, vermisst aber das notwendige Fingerspitzengefühl und hält einige Aspekte für praxisfern. Auch er kann nicht nachvollziehen, warum dazu ein neuer bürokratischer Prozess eingeführt werden soll.

Weihnachtsgeschäft deutscher Händler in Gefahr

Falls der auf Papierformularen basierende Prozess von der Regierung beschlossen wird, fordert der BVOH für die über 200.000 kleinen und mittleren Händler mit Sitz in Deutschland zumindest eine Fristverlängerung. Ansonsten drohten ihnen durch die Umsetzung des Gesetzes erhebliche Einbußen im Weihnachtsgeschäft.

"Besser wäre es aber, die Regierung würde den Prozess ändern und von den Marktplätzen die monatliche Übermittlung aller Umsatzdaten samt Unternehmensdaten einfordern und diese intern abgleichen. Somit würden sofort die 'schwarzen Schafe' erkannt und das Finanzamt könnte den Marktplatz auffordern, den Händler sofort zu sperren und etwaige Gelder einbehalten", schlägt BVOH-Präsident Oliver Prothmann vor. Eine konsequente Umsetzung eröffne den Finanzämtern zudem die Möglichkeit, Muster zu erkennen und gemeinsam mit den Marktplatzbetreibern Umsatzsteuersünder präventiv zu bekämpfen.

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Laut Prothmann ist auch die Frage, wie die Marktplätze die 'Unbedenklichkeitsbescheinigung' prüfen können, noch völlig ungelöst. Betrüger könnten einfach eine Bescheinigung kopieren. "Unserer Meinung nach kann dieses gut gemeinte Gesetz schnell zu einem Papiertiger werden, denn die Online-Anwendung seitens des Finanzamtes kommt voraussichtlich erst in Jahren", so der BVOH-Präsident.

Schließlich seien die pauschalen Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums überzogen. Von den in Deutschland weit über 100 aktiven Marktplätzen sind nach Schätzung des BVOH nur auf "maximal einer Handvoll" überhaupt ausländische Händler aktiv, die die Umsatzsteuer nicht abführen. Auch deshalb lehne der BVOH den Ansatz ab, das Problem über die Verantwortung der Marktplätze zu lösen. Außer Frage steht jedoch, dass Marktplatzbetreiber Händler genauer prüfen sowie relevante Angaben wie Steuernummern einfordern müssten.