Worauf Zoll und Finanzamt schauen

Online bestellen aus dem Ausland

18.04.2016 von Renate Oettinger
Bei Käufen im Internet lauern oft rechtliche Fallen, vor allem, wenn man Waren aus dem Ausland bestellt. Worauf man dabei achten sollte und welche Konsequenzen drohen, erläutern die Arag-Experten.

Im Internet sind viele Artikel günstiger als im Ladengeschäft zu haben. Vorsicht ist aber geboten, wenn Waren aus dem Ausland gekauft werden. Hier ist zum einen auf die einschlägigen Zoll- und Steuerbestimmungen zu achten. Besonders günstige Preise sind manchmal aber auch ein Hinweis darauf, dass dreiste Fälschungen angeboten werden oder der Händler nicht über die erforderlichen Verkaufs-Lizenzen verfügt. Worauf man achten sollte und welche Konsequenzen drohen, erläutern die Arag-Experten.

Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfüm

Grundsätzlich dürfen innerhalb des EU-Binnenmarktes Waren frei gehandelt werden. Zölle und Steuern fallen also nicht an. Doch gibt es Ausnahmen. Zu beachten sind insbesondere einige so genannte hochsteuerbare Waren. Das sind Waren, für die neben der Mehrwertsteuer besondere Verbrauchssteuern erhoben werden. Zu diesen hochsteuerbaren Waren zählen vor allem Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfums und Eau de Toilettes.

Raucher aufgepasst: Beim Kauf von Zigaretten fällt nicht nur Mehrwertsteuer, sondern auch Verbrauchssteuer an.
Foto: Stephan Janz.de - Fotolia.com

Während den meisten Menschen bekannt ist, dass auf Alkohol und Zigaretten neben der Mehrwertsteuer eine Verbrauchssteuer erhoben wird, ist die Kaffeesteuer als Verbrauchssteuer relativ unbekannt. Werden jedoch Kaffee oder auch nur kaffeehaltige Produkte, wie Kaffeepads, beispielsweise günstig aus den Niederlanden bestellt - dort gibt es keine Kaffeesteuer - muss diese nachträglich gezahlt werden, ansonsten liegt Steuerhinterziehung vor.

Wenn auf Internetseiten damit geworben wird, der Versand sei steuerfrei, sind daher oft potentielle Betrüger am Werk. Auch beim Kauf von so genannten EU-Zigaretten ist Vorsicht geboten. Auf keinen Fall sollten bei solchen Transaktionen Vorauszahlungen getätigt werden.

Wie hoch sind die Freigrenzen?

Einfuhrabgaben auf die genannten Produkte fallen aber erst bei einer Sendung mit einem Wert von 22 Euro an. Ausgenommen von der Befreiung ist allerdings Kaffee, so dass bereits für das erste Pfund sämtliche Einfuhrabgaben fällig werden. Höhere Freigrenzen gibt es für Reisemitbringsel, also bei persönlicher Einfuhr zum privaten Gebrauch. Diese gelten aber nicht für den Versand. Die Reisefreigrenzen können auf den Internetseiten des Zolls eingesehen werden.

Einfuhr aus Drittländern

Während es innerhalb des EU-Binnenmarktes für die Verbraucher wenige relevante zollpflichtige Waren gibt, fallen außerhalb der EU jedoch bei der Einfuhr fast aller Produkte Abgaben an. Für sämtliche Waren, die über das Internet in einem Drittland bestellt und von dort aus nach Deutschland versandt werden, müssen Zölle und eventuell weitere Abgaben entrichtet werden.

Hier gilt eine Freigrenze von 22 Euro. Es gibt allerdings einen Unterschied bezüglich der Freigrenze zwischen Zöllen und Steuern: Bis zu einem Wert von 22 Euro pro Sendung werden keinerlei Einfuhrabgaben erhoben, Zölle fallen erst ab 150 Euro an. Ab 22 Euro sind daher trotz der Freigrenze die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Sondersteuern zu entrichten. Für alkoholische Erzeugnisse, Parfüm und Eau de Toilette gilt die Zollbefreiung bis 150 Euro nicht.

Impressionen vom Kongress "Best in eCommerce 2015"
Dr. Ronald Wiltscheck, Chefredakteur ChannelPartner und Mit-Initiator von Best in eCommerce, heißt alle Gäste herzlich willkommen.
Bitbakers Kassensystem aus der Cloud gab es auch zum Anfassen.
Jury-Mitglied Andy Altmeyer, Gründer und Geschäftsführer von A EINS IT, lauscht gebannt den Projektvorträgen
(v.r.) Boris Krstic, Geschäftsführungsmitglied von Actindo (re.) im Gespräch
(v.r.): Philipp Kannenberg (gaxys) im Gespräch
Peer Hohn, CEO von Phizzard, zeigt mit der digitalen Umkleidekabine, wie Big Data am Point of Sale funktioniert.
Jens Rothenstein, Jury-Mitglied und Projektmanager an der IFH Institut für Handelsforschung GmbH beim ECC Köln, hakt noch einmal nach
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Party am Abend des ersten Messetages
Jury-Debatte (v.l.): Jens Rothenstein (ECC Köln) und Jochen Fuchs (t3n) in der Debatte
Christian Hagemeyer, Managing Director, econda GmbH
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Aufmerksame Zuhörer
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Christoph Schmidt, Geschäftsleitungsmitglied von DIXENO, beschreibt die einzelnen Stufen des B2B-Shop-Projekts bei Unilever
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Das heiß begehrte Objekt: Die Awards für die besten eCommerce-Projekte 2015
Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Sprecher der Kompetenzgruppe (KG) „E-Commerce“ des eco Verband, und Prof. am IMI der Hochschule Aschaffenburg,skizziert in seiner Keynote den "New Commerce: eCommerce ist überall - einige Phänomene & Erläuterungen"
Stefan Bernauer, Country Manager DACH bei Lengow, mit Boris Krstic, Geschäftsführung Actindo
Denis Rathig Leiter Entwicklung atlantis media, zeigt am Beispiel imcopex, imcopex: Wie interaktives Shoppen beim Distributor funktioniert.
Intensive Diskussion am Stand von gaxsys
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Peter Maier, Leiter Organisation bei Wiedenmann, schildert das B2B-Shop-Projekt mit Technologielieferant ElectronicSales aus Sicht des Kunden
Helmut Dietz, Vertriebsleiter von gotomaxx, im Gespräch
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Immer gut drauf - Phizzard Team
Malte Gosau, Managing Director bei BorderGuru
Claus-Jürgen Kromm, Projekt Manager eBusiness bei Heidelberger Druckmaschinen
Jens Rothenstein (ECC Köln) im Gespräch mit Diethelm Siebuhr, CEO u Oliver Matthiessen Senior Service Manager von Nexinto
Norbert Weiß, Leiter Marketing bei Layer Grosshandel
Die Juroren brüten über der finalen Auswertung
Roundtable zur Zukunft des eCommerce (v.l.): Michael Köster (KPMG / Bitkom), Michael Lück (Hermes Logistik Gruppe Deutschland) und Christian Hagemeyer (econda)
Jury-Mitglied Matthias Hell erfragt beim Referenten noch weitere Detailinformationen zum Projekt
Auf dem Best in eCommerce Areal präsentierten Anwenderunternehmen und ihre Dienstleister 16 Best Practice Projekte, hochkarätige Keynotesprecher den Fachbesuchern und Aussteller zu allen Aspekten des Digital Commerce
Kai Hartmann von Hermes Logistik im Gespräch.jpg
Frédéric Cuny, Mitglied der Geschäftsleitung von Kienbaum Management Consultants
Marcus Krehan, Geschäftsführer von Arendicom
Marie-Theres Zeplichal, Channel Marketing Manager bei Unilever Food, erläutert Details zum B2B-Shop-Projekt
Aufmerksam verfolgt die Jury die Projektvorstellungen: (v.l.): Jochen G. Fuchs (t3n), Jens Rothenstein (ECC Köln), Matthias Hell (E-Commerce-Experte) und Michael Köster (KPMG / Bitkom)
Michael Joos, Geschäftsführer von bitbakers, berichtet, wie Kassensysteme mit Hilfe von flour.io aus der Cloud bezogen werden können
Stefan Bernauer, Country Manager DACH bei Lengow
Michael Lück, Abteilungsleiter Online-Vertrieb Hermes Logistik Gruppe Deutschland, zeigt anhand praxisnaher Beispiele die Erfolgsfaktoren der Versandlogistik auf
Interessenten am Nexinto-Stand auf dem Best in eCommerce Areal
Peer Hohn CEO Phizzard.jpg
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Perfektes Teamwork - Hermes Logistik und BorderGuru
Leidenschaftlicher Vortrag zur Verbindung von Off- und Online-Channel bei TAO Sportswear: Philipp Kannenberg, member of board gax international bei gaxsys
Jury-Mitglied Michael Köster (KPMG / Bitkom) mit Manager CIO Advisory, KPMG AG, und Stellv. Vorsitzender der Arbeitsgruppe Handel des BITKOM, im Gespräch mit Michael Ringbeck (IDG)
Am Stand von atlantis media

Wie hoch sind die Zölle?

Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem Warentyp und unterscheidet sich dabei stark. Der Einfuhrzoll für einen DVD-Player liegt beispielsweise bei 13,9 Prozent während der Zoll für einen MP3-Player zwischen zwei und 4,5 Prozent liegt. Für Textilien liegt er bei 12 Prozent. Bücher sind zollfrei. Die anfallenden Zölle sind vorher nur schwer zu ermitteln, da ähnliche Geräte verschieden hohen Zöllen unterliegen. Hinzu kommt noch die Einfuhrumsatzsteuer von meist 19 Prozent. Genauere Auskünfte erteilt das Zoll-Infocenter.

Ermittlung des Warenwertes

Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend.

Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer.

Beispiel:

  1. Artikelpreis: 20,90 Euro

  2. Versandkosten: 7,50 Euro

  3. Gesamtwert: 28,40 Euro

  4. Resultat: Die Wertgrenze von 22 Euro ist überschritten, es sind Abgaben zu erheben.

Markenware und Einfuhrverbote

Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn Markenartikel zu auffällig niedrigen Preisen angeboten werden. Dies wird meist daran liegen, dass der Verkäufer entweder nicht über die Lizenz verfügt, das Produkt zu verkaufen, oder es sich schlicht um Fälschungen handelt. Zu beachten sind auch Einfuhrverbote für bestimmte Artikel. Nahrungsergänzungsmittel können unter das deutsche Arzneimittelgesetz fallen und dürfen dann nur auf ärztliche Verordnung über eine Apotheke bezogen werden.

Zum Video: Online bestellen aus dem Ausland

Einfuhrverbote bestehen auch für im Ausland frei verkäufliche Waffen oder Feuerwerkskörper bzw. für jugendgefährdende oder verfassungswidrige Schriften (Computerspiele, Bücher, etc). In diesen Fällen kann der Zoll die Produkte beschlagnahmen. Der Beschlagnahme folgt eine zweiwöchige Frist, innerhalb derer der Maßnahme widersprochen werden kann. Wird die Beschlagnahme rechtskräftig, wird die Ware eingezogen und schließlich vernichtet.

Fazit

Abschließend raten die ARAG Experten bei Bestellungen aus dem Ausland immer zur Vorsicht. Es drohen Nachzahlungen, wenn die Waren abgeholt werden sollen. Werden Waren vom Zoll rechtmäßig vernichtet, gibt es auch keine Entschädigung, selbst wenn der Käufer unwissentlich handelte.

Download des Textes:

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