Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hat Oliver W. zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Mann wurde damit des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Urheberrecht sowie des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2001 über eBay unter verschiedenen Decknamen in mindestens 37 Fällen gefälschte Software - meist von Microsoft - verkauft hat. Die Einnahmen des Angeklagten, die teilweise über die Konten Dritter geschleust wurden, beliefen sich auf rund 110.000 Euro. Der Schaden für die betroffenen Hersteller wird auf knapp 700.000 Euro geschätzt.
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte u.a. unter verschiedenen Pseudonymen (etwa "Klaus Gottschalk") mehrere Konten beim Online-Versandhaus eBay eingerichtet. Er bot über diese Konten vermeintliche Originalsoftware an, die in Wahrheit in einem Presswerk im großen Stil raubkopiert worden war.
Die 37 Fälle über die verhandelt wurde, sind nur die Spitze des Eisbergs. Sie kamen zuerst vor Gericht, weil sie besonders gut dokumentiert waren. Über mehr als 1500 angeklagte Verkäufe muss das Gericht noch entscheiden.
"Hier war ein einschlägig vorbestrafter Angeklagter mit erheblicher krimineller Energie am Werk", erklärt Staatsanwalt Dr. Brandau. "Er hat seine Kunden betrogen und sich persönlich daran bereichert. Es war nur eine Frage der Zeit, bis das vor Gericht enden musste." (mf)