Die Zahl der via Elster elektronisch abgegebenen Einkommensteuerklärungen steigt in Deutschland weiter an. 2014 wurden 16,1 Millionen Einkommensteuerklärungen online eingereicht. Das entspricht einem Anstieg um sechs Prozent gegenüber 2013, wie Bitkom bemerkt, wobei die absoluten Angaben zur Nutzung von Elster auf Daten der Finanzverwaltungen basieren.
"Die elektronische Steuererklärung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Das elfte Jahr in Folge ist die Zahl der online abgegebenen Einkommen-steuererklärungen angestiegen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Ein Grund für das steigende Interesse sind die Anstrengungen der Finanzverwaltung, mit zusätzlichen Funktionen wie der vorausgefüllten Steuererklärung für mehr Komfort und Transparenz bei der Steuererklärung zu sorgen."
Für die elektronische Steuererklärung stellt die Finanzverwaltung das kostenlose Programm "ElsterFormular" zur Verfügung. Es vereinfacht die manuelle Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung beziehungsweise der Steuernachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung über das Internet.
Vor Übertragung führt die Software eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin. ElsterFormular gibt allerdings keine gezielten Hinweise, wie man Steuern sparen kann, und ist deshalb kein Ersatz für die fachkundige Unterstützung eines steuerlichen Beraters oder eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter.
Die allgemeine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2014 endet am 31. Mai 2015. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate länger Zeit.
Zur Nutzung von Elster erteilt der ITK-Branchenverband folgende Tipps:
Das Programm ElsterFormular
Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software "ElsterFormular" zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit.
Die Elster-Komponenten zur elektronischen Erklärungsabgabe sind aber regelmäßig auch in kommerzieller Steuerberatungssoftware enthalten. Man sollte darauf achten, jeweils die aktuellste Version der Elster-Software zu nutzen. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr, zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig überarbeitet, so dass ältere Versionen möglicherweise nicht funktionieren.
Ausfüllen der Steuererklärung
Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier entsprechen. Allerdings wird diese Form beim Ausdruck der Erklärung nach Beendigung der Eingaben nicht beibehalten. Dies erschwert dem Anwender die Überprüfung seiner Eingaben.
Auch ist die Bearbeitung am Computer etwas mühseliger und unübersichtlicher, weil am Bildschirm jeweils nur ein Ausschnitt eines Formulars angezeigt werden kann. Die Software der Finanzverwaltung gibt Erläuterungen beim Ausfüllen der Datenfelder und macht darauf aufmerksam, wenn Eingaben fehlen. Sie gibt aber keine Tipps, wie Steuern gespart werden können.
Beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung sollte der Anwender sorgfältig vorgehen, die vom Programm gegebenen Erläuterungen beachten und alle in den Formularen gestellte Fragen beantworten. Denn wer grob fahrlässig für ihn günstige Eintragungen bei Elster vergisst, kann dies später nur noch eingeschränkt korrigieren lassen. Irrtümer und kleinere Fehler können dem Steuerpflichtigen aber nicht zum Nachteil gereichen.
Erstmals vorausgefüllte Steuererklärung
Ab 2014 unterstützt die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen mit vorausgefüllten Steuererklärungen. Steuerpflichtige können dann in die Daten Einblick nehmen, die das Finanzamt über sie gespeichert hat. Insbesondere werden solche Daten abrufbar sein, die Dritte für den Steuerpflichtigen übermittelt haben, etwa die Ertragsbescheinigungen von Kreditinstituten oder elektronische Spendenbescheinigungen.
Um seine Daten einsehen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige mit einer entsprechenden Vollmacht auch Dritte, zum Beispiel seinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei der Erstellung der Steuererklärung zu verwenden.
Übermittlung der Daten
Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die "Komprimierte Steuererklärung" aus. Diesen Ausdruck sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt.
Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat gibt es kostenlos unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich.
Das Web-Angebot ElsterOnline
Ohne die Installation eines Programms kann inzwischen auch über das Web-Portal ElsterOnline eine elektronische Steuererklärung abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.
Belege müssen die Steuerpflichtigen nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel bei Spendenbescheinigungen der Fall. Sämtliche Belege müssen aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes bereitgehalten werden.
Die Finanzverwaltung ist bemüht, ihr Service-Angebot bei der elektronischen Steuererklärung weiter zu verbessern. So weist zum Beispiel Nordrhein-Westfalen in den Steuerbescheiden auch die prozentuale Belastung der Steuerpflichtigen und die anerkannten Abzüge aus. Auch besteht die Möglichkeit, sich die Abweichungen zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung elektronisch anzeigen zu lassen - über den sogenannte "elektronischen Bescheiddatenabgleich".