Gericht

Neues iPhone statt generalüberholtes im Garantiefall

27.04.2017 von Peter Müller
Keine generalüberholten Geräte in Garantiefällen – das hat ein niederländisches Gericht entschieden.
Neu statt generalüberholt: Im Garantiefall muss Apple Kunden ein fabrikneues Gerät aushändigen.
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Im Garantiefall muss Apple den Kunden ein fabrikneues Gerät als Ersatz aushändigen und darf nicht auf wiederaufbereitete Geräte (refurbished) ausweichen, hat Berichten zufolge ein Gericht in den Niederlanden entschieden. Dabei dürfe Apple auch keine Produkte verwenden, die der Konzern als "remanufactured" ausgibt. Diese wären zwar gebraucht und wiederaufbereitet, unterliefen in diesem Prozess aber die strengen Prüfprozeduren, wie sie auf neue Geräte angewandt werden.

Klage hatte eine Kundin eingereicht, deren iPad Air 2 im Jahr 2015 vier Monate nach dem Kauf Wi-Fi-Probleme zeigte, die Apple nicht reparieren konnte. Anstatt über die Garantie ein neues Austauschgerät zu bekommen, hatte Apple nur ein überarbeitetes angeboten. Apple müsse zudem mit einer Strafe in Höhe von 100 Euro für jeden weiteren Tag rechnen, an dem die Kundin kein neues Ersatzgerät bekomme. (Macwelt)

Lesetipp: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung