Rücknahmevorschriften

Neue EU-Richtlinien zu Elektroschrott

10.09.2012 von Beate Wöhe
Ab 2016 will die EU mehr Elektroschrott einsammeln. 45 Prozent des Durchschnittsgewichtes aller in einem Land verkauften Elektroneugeräte sollen zurückgenommen werden. Aktuell liegt die Richtlinie bei vier Kilogramm pro Bürger und Jahr. Bis zum 14. Februar 2014 soll die überarbeitete Elektroschrottlinie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Elektroschrott auf der CeBIT

Ab 2016 will die EU mehr Elektroschrott einsammeln. 45 Prozent des Durchschnittsgewichtes aller in einem Land verkauften Elektroneugeräte sollen zurückgenommen werden. Aktuell liegt die Richtlinie bei vier Kilogramm pro Bürger und Jahr. Bis zum 14. Februar 2014 soll die überarbeitete Elektroschrottlinie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Ab dem Jahr 2019 soll das Sammelziel weiter erhöht werden.

Außerdem werden Händler gemäß der neuen Regeln verpflichtet, ausgediente Handys, Rasierer oder Energiesparlampen künftig auch dann zurücknehmen zu müssen, wenn der Kunde kein neues Gerät kauft. Diese Regelung trifft aber nur auf Geräte zu, die kleiner als 25 Zentimeter sind und wenn die Elektrogeräteverkaufsfläche des Händlers über 400 Quadratmeter liegt.

Für Mitgliedsstaaten, die bereits über ein wirksames Sammelsystem verfügen, können Ausnahmeregeln gemacht werden, teilt die EU-Kommission mit. Das Bundesumweltministerium wolle prüfen, ob in Deutschland von dieser Ausnahmeregelung Gebraucht gemacht werden solle, teilte ein Sprecher mit. Gleichzeitig kündigte er einen Entwurf für die Novellierung des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) an. In Deutschland liegt die Sammelquote derzeit bei 38 Prozent der verkauften Neugeräte. (bw)