Damit sind die Strafen für Werbegespräche ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen gut doppelt so hoch ausgefallen wie im gleichen Vorjahreszeitraum mit 516 000 Euro, wie aus dem vor kurzem veröffentlichten Verbraucher-Radar der Behörde hervorgeht. Mehr als die Hälfte der bisher im diesem Jahr verhängten Summe entfällt auf zwei Verfahren mit Geldbußen von 260 000 beziehungsweise 250 000 Euro. Die Strafen sind aber noch nicht rechtskräftig.
Deutlich nach oben gegangen ist auch die Zahl der Beschwerden über nervige Telefonanrufe. Von Januar bis Juni gingen bei der Behörde gut 43 000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein, im ersten Halbjahr 2020 waren es etwa 27 000, wie eine Behördensprecherin ergänzend mitteilte. Zu Gründen für die Zunahme äußerte sich die Bundesnetzagentur nicht. Ihr Präsident Jochen Homann hatte im Mai gesagt, der Anstieg könne daran liegen, dass die Beschwerdemöglichkeit inzwischen bekannter geworden sei und sich daher mehr Betroffene als zuvor meldeten. (dpa/ad)