Ein neuer Arbeitsrechtsvorfall sorgt für Aufsehen bei Deutschlands drittgrößtem Discounter Netto. Einer aktuellen Recherche der WirtschaftsWoche zufolge soll das Unternehmen bereits seit Oktober 2010 Tausende E-Mails seiner Mitarbeiter gelesen und ausgewertet haben - zunächst ohne, dass diese davon Kenntnis hatten. Konkret sollen bis November alle Nachrichten, die auf ausgewählten E-Mail-Konten von Netto-Verkaufsleitern eingingen, automatisch an die Zentrale weitergeleitet und dort ausgewertet worden sein.
E-Mails gefilzt
"Wenn die E-Mails im Rahmen des bestehenden Dienstverhältnisses der Mitarbeiter zu ihren Verkaufsleitern weitergeleitet und später ausgewertet worden sind, liegt darin rein rechtlich gesehen kein strafrechtlicher Tatbestand", unterstreicht Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, hätte das Unternehmen diese Aktion jedoch mit dem Betriebsrat abstimmen können, kommentiert der Rechtsexperte die Vorgänge.
Die Vorgehensweise Nettos ist aus rechtlicher Sicht zwar legitim, ob sie jedoch auch einem produktiven Arbeitsklima beiträgt, bleibt fraglich. Denn nachdem die E-Mails erfolgreich an die Zentrale weitergeleitet worden sind, wurden sie statistisch sowie inhaltlich systematisch ausgewertet und die Ergebnisse einer Reihe von Führungskräften in der Netto "Region Süd" präsentiert. Auch in diesem Jahr wurde diese Praxis fortgeführt. Dem Bericht nach wurden im Januar und Februar insgesamt 15 Verkaufsleiter in die E-Mail-Kontrolle einbezogen.
Unternehmen keiner Schuld bewusst
Wenngleich die betreffenden Netto-Verkaufsleiter 2011 in die Analyse einbezogen gewesen waren und der Weiterleitung zugestimmt haben sollen, bleibt ein schaler Beigeschmack. Denn die E-Mail-Verfasser an diese Verkaufsleiter wussten von der automatischen Weiterleitung in der Regel nichts oder wurden erst im Nachhinein darüber informiert. Netto ist sich keiner Schuld bewusst. Der Konzern bestätigt die Weiterleitung der E-Mails an die Zentrale. Dies sei hingegen unter "Einhaltung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben" erfolgt. (pte/rw)