Dauer der Krankheit ausschlaggebend

Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse

15.01.2008
Ob der Arbeitnehmer Krankengeld oder Lohn bekommt, hängt von der Krankheitsdauer und nicht von der Diagnose ab.

Wer über sechs Wochen am Stück krank ist, muss sich nach Ablauf der Frist darauf einstellen, Krankengeld vom Versicherer und keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber zu bekommen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit an verschiedenen Krankheiten litt.

ARAG-Experten erklären, dass sich das Entgeltfortzahlungsgesetzt hinsichtlich einer sechs Wochen überschreitenden Ersterkrankung lediglich auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber auf die verursachende Krankheit bezieht. Daher bekam ein Arbeitnehmer auch keine richterliche Unterstützung, als er forderte, dass seine sechswöchige Lohnfortzahlungsberechtigung mit jeder Krankheit, die er auch durch ärztliche Attests belegen konnte, neu beginne.

Damit ein Neuanspruch aufgrund eines von der Ersterkrankung abweichenden Leidens entstehen kann, muss der Betroffene zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig gewesen sein (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 2 Sa 109/07). (mf)