In Rheinland-Pfalz will die Polizei künftig landesweit mit Kameras Auto- und Lkw-Fahrer ermitteln, die mit einem Smartphone am Steuer unterwegs sind. Ein bundesweit einzigartiges Pilotprojekt an zwei Standorten in Trier und Mainz habe dazu geführt, dass dort die Zahl der Ablenkungsverstöße mindestens halbiert wurde, begründete der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) die Pläne.
Das System war im vergangenen Jahr in zwei Erprobungsphasen von Juni bis August und von September bis November getestet worden. Laut Ebling gab es im Jahr 2022 in ganz Rheinland-Pfalz insgesamt 1.041 Unfälle, die auf Ablenkung zurückzuführen waren.
Polizisten prüfen Aufnahmen der Kontroll-Kameras
Das in den Niederlanden entwickelte System Monocam erkennt in einem Livestream, wenn ein Pkw- oder Lkw-Fahrer zum Smartphone oder Tablet greift und macht daraufhin automatisch ein Foto. Die Bilder werden anschließend von geschulten Polizisten an einem mit der Kamera verbundenen Computer ausgewertet, denn nicht alle Aufnahmen sind eindeutig.
Das Innenministerium will mit der nächsten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage erarbeiten, die den dauerhaften Einsatz der Monocams ermöglicht. "Dabei werden wir natürlich auch die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigen", versichert der Innenminister.
Wann es mit dem Handy am Steuer teuer wird
Handy am Steuer ist laut §23 der StVO verboten. Wer überführt wird, muss auch jetzt schon ein Bußgeld von mindestens von 100 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt beim Fahreignungsregister in Flensburg.
Seit 2017 ist nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr verboten, es dürfen auch keine Textnachrichten geschrieben oder gelesen, weder Anrufe abgelehnt noch die Uhrzeit abgelesen werden, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss.
Nach der Gesetzesänderung gab es einige Verfahren, in denen die Beschuldigten argumentierten, dass sie das Telefon nicht benutzt, sondern nur gehalten hätten. Nach zunächst uneinheitlichen Urteilen vertreten die Gericht inzwischen überwiegend die Ansicht, dass alleine das Halten des Gerätes den Tatbestand nicht erfüllt, sondern auch eine Nutzung hinzukommen müsse. Diese sei aber bereits erfüllt, wenn mehrere Sekunden auf das Display geblickt wird.
Sofern sich Handy oder Tablet in einer Halterung befinden, dürfen Faher nur kurz auf das Gerät sehen und auch das nur, "soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben", erklärt der ADAC. (dpa/pma)