Italiens Kartellbehörde "Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato" (AGCM) hat Amazon wegen unlauterer Geschäftspraktiken eine Geldstrafe von zehn Millionen Euro auferlegt. Die Behörde begründet die Strafe damit, dass auf der italienischen Website des Konzerns bei vielen Produkten bei der Kauf-Option anstelle "einmalig" automatisch "regelmäßig" eingestellt sei - sowohl für Produkte, die von Amazon verkauft werden, als auch für Produkte, die von Dritten auf dem Marktplatz verkauft werden. Das schränke die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher erheblich ein.
Betroffen sind zwei Amazon-Töchter, Amazon Services Europe mit Sitz in Luxemburg und Amazon EU. Die Höhe der Strafe dürfte dem US-Konzern nicht viel ausmachen: Allein im letzten Quartal des Vorjahres machte der Handelsriese einen Gewinn von mehr als zehn Milliarden Euro.
Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens wurde auch bemängelt, dass die Option der kostenpflichtigen Schnelllieferung vorausgewählt ist. In Bezug darauf akzeptierte die Behörde die von Amazon vorgeschlagene Verpflichtungszusage, in Zukunft lediglich die Option der kostenlosen Lieferung vorzugeben. Darüber hinaus werden die beiden Unternehmen Verbrauchern, die sich im Jahr 2023 mit Beschwerden über das nun bestrafte Verhalten an den Kundendienst gewandt haben, eine Entschädigung gewähren. (dpa/pma)