Die Verkaufsangebote auf Internetauktionsplattformen verstehen sich grundsätzlich als Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer. Etwas anderes kann nur bei einem eindeutigen Hinweis gelten. Ein Angebotstext, der Käufer erhalte eine "ordentliche Rechnung plus MwSt.", bedeutet keinen eindeutigen Hinweis in diesem Sinne.
Amtsgericht Recklinghausen, Az.: 13 C 517/04 (mf)