Das Oberlandesgericht Hamm sieht einen Pkw als einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen sei.
private Nutzung eines Dienstwagen erhöht das unterhaltspflichtige Einkommen um den Betrag ersparter eigener Aufwendungen für die Unterhaltung eines Autos
Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich laut ARAG sein unterhaltspflichtiges Einkommen. Im verhandelten Fall stritten die Beteiligten - getrennt lebende Eheleute - über Trennungsunterhalt. Dem unterhaltspflichtigen Ehemann steht ein von seinem Arbeitgeber finanziertes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dieses setzt der Ehemann unter anderem bei Besuchen der gemeinsamen, bei der Ehefrau lebenden Tochter ein.
Das Fahrzeug wird mit einem Betrag von 236 Euro brutto auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen des Ehemanns einkommenserhöhend aufgeführt und sodann als Nettobetrag vom Gesamtbruttoeinkommen abgezogen.
Monatlicher Nutzungsvorteil
Der Ehemann meinte nun, dass ein Pkw-Vorteil bei der Berechnung des ihm monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei. Das OLG Hamm sah den Pkw jedoch als einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen durchaus zu berücksichtigen sei. Das Einkommen erhöhe sich letztlich um den Betrag ersparter eigener Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw, wenn einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, so ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 2 UF 216/12).
An der Marke des Firmenwagens lässt sich das Einkommen ablesen Der Dienstleister Compensation-Online Services hat in seiner Datenbank mit 250.000 Gehaltsdatensätzen 33.000 Arbeitsverhältnisse der letzten zwölf Monate analysiert, denen ein Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen wird. Die Untersuchung zeigt einen direkten Zusammenhang zwischen Höhe des Einkommens und bevorzugter Automarke auf.
Bei einem Einkommen von 54.000 Euro im Jahr ... ... fahren die Fach- oder Führungskräfte...
am häufigsten einen Opel, ... der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 30.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Opel Insignia.
Wer gut 56.000 Euro im Jahr verdient, ... .. .nimmt als Firmenwagen gern einen ...
Skoda ... ... zum Durchschnittswert von 28.800 Euro. Hier im Bild Scoda Oktavia.
Bei einem Jahreseinkommen von 62.600 Euro ... ... greift der Mitarbeiter oft zu einem ...
Ford, ... der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 31.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Ford S-Max.
Wer 64.500 Euro im Jahr verdient, ... ... bevorzugt als Firmenwagen einen...
VW. Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 33.000 Euro. Hier im Bild der VW Passat
Bei einem Einkommen von knapp 73.000 Euro im Jahr ... steht als Firmenwagen oft ein..
Mazda hoch im Kurs. Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 30.000 Euro.
Verdienen Führungskräfte knapp 98.000 Euro, ... bevorzugen Sie als Firmenwagen einen...
Audi. Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 46.000 Euro. Hier im Bild die Produktion des Audi A6.
Manager mit einem Jahreseinkommen von knapp 102.000 Euro ... ... fahren gern einen ...
Volvo. Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 42.000 Euro. Hier im Bild der Volvo XC90
Führungskräfte, die 104.000 Euro verdienen, ... ... bevorzugen als Firmenwagen einen ...
Mercedes ... ... zum Durchschnittspreis von 48.200 Euro. Hier im Bild die E-Klasse von Mercedes.
Verdienen Führungskräfte 108.000 Euro, ... fahren sie gern ...
... einen BMW ... ... zum Durchschnittspreis von 48.000 Euro. Hier im Bild der X3 von BMW.
Spitzenverdiener ... ... mit einem Jahreseinkommen von 275.000 Euro leisten sich auch einen Firmenwagen zu einem Spitzenpreis.
von 98.000 Euro ... Porsches sind aber unter den Firmenwagen nur selten vertreten ( 0,2 Prozent aller Firmenwagen).