Ein Arbeitnehmer, welcher sich - auch anonym - in einem öffentlich zugänglichen Internet-Forum negativ über seine Arbeitgeber äußert, riskiert die fristlose Kündigung.
Laut ARAG Experten sind Äußerungen im einem Internet-Forum, welches für die Weltöffentlichkeit zu-gänglich ist, juristisch als üble Nachrede zu sehen und stellen damit eine Straftat dar (ArbG Frankfurt am Main, Az.: 22 Ca 2474/06).