Pünktlich zum Ende der Garantiezeit macht das gerade erworbene Tech-Gadget und/oder die nützliche Küchenmaschine schlapp. Ärger mit 'kurzlebigen' Elektrogeräten kennt so gut wie jeder Verbraucher. Um Müll zu vermeiden und die Verschwendung wertvoller Rohstoffe einzudämmen, schlägt das Umweltbundesamt (UBA) in einer jetzt veröffentlichten Studie eine Mindesthaltbarkeit von Elektrogeräten vor - ähnlich wie bei Joghurt und Milch. Kritiker bezweifeln die Umsetzbarkeit - und auch das Verhalten der Kunden selbst dürfte eine Rolle spielen.
Warum ist die kurze Lebensdauer vieler Geräte ein Problem?
Jährlich werden in Deutschland tausende Tonnen von Elektromüll produziert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Geräte noch funktionstüchtig sind. Immer noch werden viele Geräte nicht fachgerecht entsorgt, sondern verbotenerweise im Hausmüll entsorgt. Das belastet die Umwelt und kostet wertvolle Ressourcen. In vielen Geräten stecken wichtige Rohstoffe wie Kupfer, Zinn und Gold. Ein schlechtes Zeugnis stellt das UBA gerade kurzlebigen Produkten aus: Im Vergleich lägen Energieaufwand und Treibhausgas-Potential über den gesamten Lebensweg einer Maschine mit fünf Jahren Haltbarkeit um rund 40 Prozent höher, als bei einem vergleichbaren Gerät mit 20 Jahren Lebensdauer.
Geplante Obsoleszenz? Was sagt die Industrie dazu?
Laut UBA war eine sogenannte geplante Obsoleszenz - also die gezielte Begrenzung der Lebenserwartung - nicht nachweisbar. Vielmehr fließe die Lebensdauer in Kalkulationen der Industrie mit ein und bemesse sich auch an Kundenkreis und Einsatzbereich. Ähnlich sieht es das Karlsruher Institut für Technologie: "Richtig ist, dass Ingenieure Produkte auf eine geplante Gebrauchsdauer hin auslegen", erklärt Experte Albert Albers. "Das ist sinnvoll und hat nichts mit dem unnötigen Ausfall eines Produkts vor Ablauf seiner Gesamtlebensdauer zu tun." Wer eine Bohrmaschine für Profi-Handwerker entwickle, habe andere Anforderungen und Preise zu beachten, als ein Entwickler von Hobby-Maschinen. "Geplante Obsoleszenz fällt in unserer Informationsgesellschaft sofort auf, und das kann sich ein Hersteller gar nicht leisten."
Was sagen Verbraucherschützer? Was müssen Kunden beachten?
Ein früher Verschleiß von Geräten ist ärgerlich für die Kunden - aber umgekehrt werden viele Geräte - etwa Flachbild-TVs - schon nach relativ kurzer Zeit durch ein neueres Modell ersetzt, obwohl sie eigentlich noch funktionieren. Wer an die Umwelt denkt, sollte sich also auch fragen, ob es das alte Gerät nicht doch noch tut oder sich vielleicht verschenken oder verkaufen lässt, rät das UBA. Wer zu Billigware greift, muss auch mit höherer Anfälligkeit rechnen, heißt es bei der Stiftung Warentest. Mixer unter 20 Euro gäben nun mal früher den Geist auf.
"Der steigende Ressourcenverbrauch belastet nicht nur massiv die Umwelt, er führt auch zu sozialer Ausbeutung in Billiglohnländern", kritisiert Greenpeace. Aber nicht allein die Industrie trage dabei die Verantwortung: "Wir brauchen endlich eine gesellschaftliche Debatte zu den ökologischen und sozialen Folgen unseres Konsums."
Warum befürwortet das UBA eine Mindesthaltbarkeit?
Das Amt bemängelt fehlende Transparenz für Verbraucher. Nicht immer sei der Preis ein zuverlässiger Indikator für die Haltbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten. "Im Sinne der Verbraucher und der Umwelt wäre eine Kennzeichnung, die beispielsweise die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts in Nutzungsstunden angibt", erklärt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Eine solche Kennzeichnung gibt es etwa für Leuchtmittel. Allerdings sei es schwierig die Lebensdauer einheitlich zu ermitteln, erklärt die Stiftung Warentest. Ähnliche Bedenken nennt der Branchenverband ZVEI: "Im Gegensatz zum Energieverbrauch lässt sich die Haltbarkeit nicht hinreichend genau und reproduzierbar messen." Zudem bestimme der tatsächliche Grad der Nutzung den Verschleiß - und nicht allein die Dauer des Besitzes.
Unabhängig davon wird es immer schwieriger die Lebensdauer abzuschätzen, weil Software immer mehr in Alltagsgeräten zum Einsatz kommt. "Je mehr Software in Elektrogeräte eingebaut wird, desto weniger können Verbraucher erkennen, wenn Verschleiß oder Sollbruchstellen programmiert werden", erklärt Marion Jungbluth vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Hier steht die Marktüberwachung vor neuen Herausforderungen, Verbraucher vor Schummelsoftware zu schützen."
Zunächst einmal dürften weitere Forschungen folgen, heißt es von der Behörde. Ob und wann die Empfehlungen des Umweltbundesamtes in konkrete Gesetzesvorhaben münden, sei derzeit noch nicht absehbar. (dpa/fm)