Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil (Az.: 4 O 1587/05) entschieden, dass bei geringen Fehlern in einem Impressum dies nicht wettbewerbsrechtlich beanstandet werden kann. In dem zu entscheidenden Fall fehlte die Angabe der Aufsichtsbehörde. Das Gericht verwies darauf, dass es sich dann um einen Bagatellfall handelt, an dessen Verfolgung kein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit besteht. (RA Thomas Feil/mf)
Kleine Fehler im Impressum sind kein Wettbewerbsvergehen
24.08.2006
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil (Az.: 4 O 1587/05) entschieden, dass bei geringen Fehlern in einem Impressum dies nicht wettbewerbsrechtlich beanstandet werden kann. In dem zu entscheidenden Fall fehlte die Angabe der Aufsichtsbehörde. Das Gericht verwies darauf, dass es sich dann um einen Bagatellfall handelt, an dessen Verfolgung kein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit besteht.