Gesundheitliche Gefahren befürchtet

Klage gegen WLAN in der Schule

03.07.2023 von Peter Marwan
Im sächsischen Pirna haben Eltern gegen das von der Gemeinde eingerichtete und vom Freistaat Sachsen geförderte WLAN einer Grundschule geklagt. Stein des Anstoßes ist vor allem die höhere Sendeleistung der verbauten Wi-Fi-6-Access-Points.
WLAN an Schulen wird allgemein als Grundlage der Digitalisierung im Klassenzimmer angesehen und wurde intensiv gefördert - gefällt aber nicht allen Eltern. In Pirna wurde jetzt dagegen geklagt.
Foto: Gorodenkoff - shutterstock.com

In der Grundschule Berggießhübel in der sächsischen Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel ist seit Anfang des Jahres in jedem Klassenzimmer ein Access Point der Firma Ubiquiti angebracht (UniFi 6 Long Range). Gegen die hat als Vertreter einer Elterninitiative nun ein Vater geklagt. Er beruft sich dabei unter anderem auf Informationen des in Stuttgart ansässigen Vereins "Diagnose-Funk", der sich komplett gegen WLAN an Schulen ausspricht, kritisiert aber selbst vor allem die hohe Sendeleistung.

"Im Gegensatz zu anderen Access Points der Marke verbraucht der montierte Access Point bei Einstellung der niedrigsten Sendeleistung so viel wie andere bei Volllast. Die Access Points im Gebäude senden so stark, dass die Kinder im Klassenzimmer aus aktuell zwölf Strahlungsquellen nonstop bestrahlt werden", erklärte der Vater gegenüber der im Osterzgebirge ansässigen Lokalzeitung WochenKurier.

Seine als Vertreter mehrerer Eltern geführte Klage begründet er auch mit einem Bericht (PDF) des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des deutschen Bundestages vom 14. Februar 2023. Darin geht es um mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (Hochfrequente elektromagnetische Felder/HF-EMF). Daraus zitiert der Kläger auf seiner Webseite zwei Stellen:

Nicht erwähnt wird von ihm, dass es in dem Bericht, der einen Überblick über Studien zum Thema HF-EMF gibt und sich vor allem auf das in dem Zusammenhang bisher weniger untersuchte Thema 5G konzentriert, ebenfalls heißt:

Das Amtsgericht hat die Klage dem WochenKurier zufolge aufgrund fehlender Beweismittel für eine Gefährdung und mangelnder Zuständigkeit abgewiesen. Das Verfahren könnte aber am Verwaltungsgericht aufgegriffen werden.

Der Bürgermeister will die von Experten geplante WLAN-Anlage dem Bericht zufolge überprüfen lassen. Ob wirklich in jedem Klassenzimmer ein Access Point erforderlich ist, der laut Hersteller über 350 Clients gleichzeitig unterstützt, könnte dabei vielleicht aus Kostengründen durchaus kritisch hinterfragt werden. Andererseits sind bei Kosten von etwas unter 200 Euro pro Access Point, den erforderlichen Managementfunktionen und der in den Förderrichtlinien vorgegeben Anschlussmöglichkeit via Power-over-Ethernet, auch weniger leistungsfähige Alternativen nicht wesentlich günstiger.

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