Es kann bisweilen eine Herausforderung sein, die vielen unterschiedlichen Software-Lizenzdokumente zu verstehen. Im Wesentlichen jedoch ähneln sich die Regelungen und Bestimmungen in Lizenzen. Da jedoch die Lizenzformate für gewöhnlich je nach Produkt und Transaktion variieren, sollten Sie den Softwarehersteller konsultieren, falls jemals Zweifel bestehen.
Im Wesentlichen gibt es zwei unterschiedliche Lizenzarten: "Einzelplatzlizenzen" und "Mehrplatzlizenzen". Mehrplatzlizenzen werden gelegentlich als "Volumenlizenzen" bezeichnet, da sie die Benutzung mehrerer Exemplare derselben Anwendung gestatten. Hierbei handelt es sich um komplexere Lizenzverträge, die Unternehmen nach Verhandlungen mit den Softwareherstellern verwenden, um ihre umfangreichen Systeme zu unterstützen.
Einzellizenzen
Einzellizenzen werden häufig als Endbenutzer-Lizenzverträge (EULAs) bezeichnet. Diese Lizenzen werden mit vollständig verpackten Produkten geliefert und sind gewöhnlich als Standardprodukte in Computergeschäften des Einzelhandels erhältlich. Sie sind häufig bei PCs mit vorinstallierter Software inbegriffen oder werden im Rahmen einer Online-Vertriebsvereinbarung geliefert. Viele dieser Lizenzen unterstützen ein einfaches "Klicken zum Annehmen"-Format, bei dem die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags nicht erforderlich ist. Die vollständig verpackten Produkte enthalten gewöhnlich die eingeschweißte Software, eine Registrierungskarte und vielleicht ein Benutzerhandbuch. Eine in Papierform beigefügte EULA ist heute weitaus seltener. Viele Softwarehersteller verwenden eine elektronische EULA auf der CD-ROM, die dem Benutzer während des Installationsvorgangs gezeigt wird. Wenn der Benutzer die Bedingungen des Lizenzvertrags nicht akzeptiert, wird die Installation abgebrochen.
Die PCs, bei denen die Hardware-Hersteller bereits die "Software-Bundles" vorinstalliert haben, werden häufig mit einer EULA in Papier- oder elektronischer Form geliefert. Falls diesbezüglich Zweifel bestehen, sollten Sie die speziellen Bedingungen immer zusammen mit dem Systemlieferanten überprüfen.
Volumenlizenzen
Eine Volumenlizenz unterscheidet sich deutlich von der EULA, da sie Unternehmen mit großen Systemen den Bezug von Mehrfachlizenzen ermöglicht. Wie auch viele Mehrplatzlizenzen müssen diese Lizenzen üblicherweise durch Verhandlungen und einen schriftlichen Vertrag mit dem Softwarehersteller abgeschlossen werden. Volumenlizenzen werden heute von den meisten Softwareherstellern angeboten und können auch Unternehmen angeboten werden, die lediglich zwei Kopien benötigen.
Manchmal berechtigen die Volumenlizenzverträge den Benutzer während der Laufzeit auch zu Produktaktualisierungen. Um spezielle Details zu klären, empfehlen die BSA-Experten, sich immer mit dem Softwarehersteller in Verbindung zu setzen.
Lizenzen pro Arbeitsplatz oder Server
In der heute zumeist vernetzten Büroumgebung sind für bestimmte Arten der Serversoftware Arbeitsplatz- bzw. Server-orientierte Lizenzen erforderlich. (Meistens handelt es sich dabei um volumenbasierte Programme, obwohl auch einzelne Exemplare erhältlich sind.) Nicht bei allen Serverprodukten ist es erforderlich, dass die Benutzer individuelle oder separate Lizenzen besitzen. (Klären Sie diesen Aspekt mit Ihrem Softwarehersteller.) Bei einigen Serverprodukten sowie den dazugehörigen Lizenzprogrammen ist jedoch eine separate Lizenz für den Zugriff auf den Server erforderlich, die im Allgemeinen als "Zugriffslizenz" bezeichnet wird. Hierzu zwei Beispiele:
- Pro Server:
Bei "Pro-Server-Lizenzen" handelt es sich um eine Art paralleler Lizenzen. Das bedeutet, dass diese Lizenzen einer festgelegten maximalen Anzahl an Benutzern gleichzeitig einen Zugriff auf den Server ermöglichen. Rechnet ein IT-Manager, der 300 Mitarbeiter in seinem Team hat, beispielsweise damit, dass jeweils 100 Mitarbeiter gleichzeitig einen Zugriff auf den Server benötigen, wird er eine "Pro-Server-Lizenz" erwerben, bei der der Zugriff auf jeweils 100 parallele Nutzer begrenzt ist.
- Pro Arbeitsplatz
Bei "Pro-Arbeitsplatz-Lizenzen" ist gewöhnlich eine Zugriffslizenz für jedes System (PC etc.) erforderlich, das auf den Server zugreift. Beispiel: Ein Unternehmen hat 200 Mitarbeiter und drei Server. Hier melden sich alle Mitarbeiter am Hauptserver an, benötigen jedoch auch Zugriff auf einen oder mehrere andere Server. Hier ermöglicht das "Pro-Arbeitsplatz-Lizenzmodell", dass alle Benutzer jederzeit Zugriff auf alle Server haben.
Schriftartlizenzen
Einige Grafiksoftwarehersteller bieten Softwarelizenzen für Schriftarten an, die die Bedingungen regeln, unter denen diese Schriftarten von einer CPU auf einen Drucker heruntergeladen werden können. Die Lizenzierungsprogramme werden als Einzelhandels- oder Bundle-Schriftartpaket angeboten, abhängig von dem Umfeld, in dem sie verwendet werden sollen. Vereinfacht gesagt regelt diese Lizenz die Anzahl der Drucksysteme, die die Schriftarten des Softwareherstellers reproduzieren können.
Parallellizenzen
Parallellizenzen sind eine andere Variante der Volumenlizenz. Wie der Name bereits vermuten lässt, ermöglichen sie den Benutzern, auf einer festgelegten Anzahl von Computern eine bestimmte Anzahl an Exemplaren zu installieren, und begrenzen dabei die Anzahl der Benutzer, die diese Software gleichzeitig verwenden können. So kann ein Unternehmen beispielsweise eine Softwareanwendung auf 100 Desktops installieren, jedoch dürfen nur jeweils 50 Benutzer dieses Produkt gleichzeitig nutzen. Der Zugriff wird gewöhnlich durch eine Lizenzverwaltungssoftware kontrolliert.
Standortlizenzen
Standortlizenzen sind eine globale Variante der Kategorie Volumenlizenzen. Sie ermöglichen dem Benutzer, bestimmte Produkte auf seinen Computern zu installieren, die nach ihrem geografischen Standort definiert werden. Dies kann für größere Unternehmen besonders nützlich sein, die ein höheres Maß an Benutzerflexibilität benötigen.
Anwendungsdienstanbieter (ASP)-Lizenzen
Einzelpersonen und Organisationen verwenden zunehmend ASP-Produkte, so die BSA-Experten. Bei dem ASP-Lizenzierungsmodell wird eine Erlaubnis für die Nutzung von Software-Anwendungen gewährt, die sich nicht vor Ort auf den PCs oder Servern innerhalb des Unternehmens, sondern auf externen Servern befinden. ASP-Lizenzvereinbarungen regeln die Bedingungen, unter denen dieses Software benutzt werden kann.
Lizenzierung für Ausbildungsstätten und Behörden
Es gibt zahlreiche Lizenzierungsprogramme, die speziellen Gruppen zur Verfügung stehen, zum Beispiel akademischen Einrichtungen (Schulen, Hochschulen, Universitäten), Behörden und manchmal auch wohltätigen oder gemeinnützigen Organisationen. Üblicherweise ist die Benutzung dieser Softwarelizenzen mit sehr speziellen Bedingungen verknüpft. Die Institutionen, die für diese speziellen Lizenzen in Frage kommen, müssen nachweisen können, dass sie die Kriterien erfüllen, die für den Genuss der akademischen oder Behördennachlässe erforderlich sind. Diese Lizenzvereinbarung betrifft für gewöhnlich vollständig verpackte Produkte, die in Computergeschäften verkauft werden. Studenten müssen vor dem Kauf ihre Berechtigung nachweisen.
General-Public-Lizenz
Die General-Public-Lizenz ist eine völlig andere Lizenz. Grundlage dieser Lizenzart ist ein Code, der Programmierern und Entwicklern kostenlos zur Verfügung steht, die die Software oder deren Komponenten modifizieren können und dann für die kundenspezifische Anpassung dieser Software bezahlt werden. Der Quellcode der Basissoftware steht zur Modifikation frei zur Verfügung. Solche Software kann über verschiedene Organisationen erhältlich sein, zum Beispiel die Free Software Foundation. Vereinfacht gesagt sieht diese Form der Lizenzierung vor, dass alle Benutzer die Rechte und den Zugriff auf den Quellcode übertragen, der aus Modifikationen oder nachfolgenden Versionen resultiert. Programmierer und Entwickler, die Software im Rahmen der General-Public-Lizenz verwenden, sollten die Vorgeschichte des Codes überprüfen und den Code vorsichtig nutzen, um beim Verkauf der Software, die diesen Code enthält, einen Verstoß gegen die geistigen Eigentumsrechte anderer auszuschließen.
Entwicklerlizenzen und Partnerschaftsprogramme
Software-Hersteller können Lizenzprogramme für Softwareentwickler, Einzelhändler oder Solution Provider anbieten. Derartige Programme können die Nutzung mehrerer Exemplare und Softwaretitel anbieten. Die Nutzung der auf diese Weise erworbenen Software ist gegebenenfalls an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beispielsweise kann die Software nur zu Entwicklungs- oder Testzwecken und nicht für den allgemeinen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die Bedingungen dieser Programme müssen daher sorgfältig geprüft werden, um die zulässige Nutzung der Software festzustellen und gegebenenfalls eine zeitliche Begrenzung der Lizenzdauer zu ermitteln.
Beta-Lizenzen
Manche Benutzer erhalten "Pre-Release-Versionen" der Software, um die Programme unter realen Bedingungen testen zu können. Die Weitergabe von Beta-Software ist untersagt und Sie sollten Ihren Vertrag mit dem Software-Hersteller prüfen, um den zulässigen Nutzungsumfang zu ermitteln.
Rechtliche Anforderungen
Die allgemeinen Gesetze zu Lizenzbedingungen sind im Wesentlichen ähnlich. Das heißt, für jede Installation der Software auf irgendeinem Gerät muss eine entsprechende Softwarelizenz vorliegen.
Der BSA-Leitfaden veranschaulicht dies am Beispiel der ABC Design Company. Das Unternehmen besitzt 5 PCs und 5 Macs. Die PCs sind mit 2 Servern verbunden, ein Server für E-Mails und der andere Server für allgemeine Dateien. Die 5 Macs werden für Grafikdesign-Arbeiten verwendet und sind mit Design-Software bestückt. Die PCs dagegen sind mit einem Betriebssystem und einer E-Mail-/Textverarbeitungs-Softwaresuite ausgestattet. Damit die ABC Design Company die bestehenden Bestimmungen erfüllt und alle erforderlichen Lizenzen besitzt, benötigt sie die folgenden Lizenzierungskomponenten:
- 5 Betriebssystem-Lizenzen für die PCs;
- 5 Textverarbeitungs-/E-Mail-Lizenzen;
- 5 Betriebssystem-Lizenzen für die Macs;
- 5 Design-Software-Lizenzen für die Macs;
- 2 Server-Lizenzen;
- 10 Client-Zugriffslizenzen (manchmal als CALs bezeichnet); dabei wird bei jedem Server eine "Pro-Arbeitsplatz-Vereinbarung" vorausgesetzt. Damit ist eine rechtlich einwandfreie Vernetzung aller Computer in diesem Netzwerk möglich.
Quelle:
Lizenzleitfaden der Business Software Alliance (BSA), www.bsa.org