Eine Namensverletzung durch die Registrierung einer Domain gibt dem Verletzten nur einen Anspruch auf Unterlassung und gegebenenfalls Aufgabe der Registrierung, nicht jedoch einen Anspruch auf Übertragung der Domain (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 6 W 122/00). (jlp)
Keine Domain- Übertragung
23.08.2001