Arbeitnehmer können nicht durch eine Betriebsvereinbarung verpflichtet werden, die Kosten für das Kantinenessen auch dann zu tragen, wenn sie es nicht in Anspruch nehmen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 AZR 551/99). (jlp)
Kein Kantinen- und Kostenzwang
23.08.2001