Bei einem Gewerberaummietverhältnis kann die Hinterlegung einer Mietkaution in freier Höhe vereinbart werden. Anders als bei der Wohnraummiete, wo die Kaution auf drei Nettomieten begrenzt ist, gibt es für Geschäftsraummietverträge eine solche Begrenzung nicht. Eine Kautionsabrede in einem Gewerbemietvertrag kann aber dann unwirksam sein, wenn sie schikanös außerhalb eines nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters festgesetzt ist.
Eine Kautionsvereinbarung in Höhe der siebenfachen Monatsmiete ist bei einem längeren Gewerbemietverhältnis regelmäßig nicht schikanös außerhalb eines nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters festgesetzt. Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 3 U 78/06 jlp/MF