Kartellprozess: Microsoft gibt nicht auf

30.11.2000
Mit der Begründung, der Richter habe das Wettbewerbsrecht falsch ausgelegt, ging Microsoft jetzt gegen den Urteilsspruch vom Juni in Berufung. Damals hatte das Gericht unter dem Vorsitz des Richters Thomas Penfield Jackson den Softwaregiganten der wettbewerbsw Ausnutzung einer Monopolstellung schuldig gesprochen, und die Zweiteilung des Unternehmens angeordnet. So sollte ein Teil für das Betriebssystem Windows, der andere Teil für die Entwicklung von Office- und Internet-Anwendungen zuständig sein. In seiner Klageschrift zum Berufungsverfahren bemängelt Microsoft neben der falschen Gesetzesauslegung durch den Richter zahlreiche faktische und rechtliche Fehler, sowie Fehler im Ablauf des Gerichtsverfahrens. Außerdem ist Microsoft der Ansicht, dass eine Zweiteilung des Unternehmens den Wettbewerb nicht, wie vom Gericht beabsichtigt, fördert, sondern ihm im Gegenteil schadet und Innovationen unterdrückt.Der Prozess geht nun weiter: Bis zum zwölften Januar kann die US-Regierung dem Gericht ihre Ansichten vorlegen, für den 26. und 27. Februar sind weitere mündliche Verhandlungen vorgesehen.(st)

Mit der Begründung, der Richter habe das Wettbewerbsrecht falsch ausgelegt, ging Microsoft jetzt gegen den Urteilsspruch vom Juni in Berufung. Damals hatte das Gericht unter dem Vorsitz des Richters Thomas Penfield Jackson den Softwaregiganten der wettbewerbsw Ausnutzung einer Monopolstellung schuldig gesprochen, und die Zweiteilung des Unternehmens angeordnet. So sollte ein Teil für das Betriebssystem Windows, der andere Teil für die Entwicklung von Office- und Internet-Anwendungen zuständig sein. In seiner Klageschrift zum Berufungsverfahren bemängelt Microsoft neben der falschen Gesetzesauslegung durch den Richter zahlreiche faktische und rechtliche Fehler, sowie Fehler im Ablauf des Gerichtsverfahrens. Außerdem ist Microsoft der Ansicht, dass eine Zweiteilung des Unternehmens den Wettbewerb nicht, wie vom Gericht beabsichtigt, fördert, sondern ihm im Gegenteil schadet und Innovationen unterdrückt.Der Prozess geht nun weiter: Bis zum zwölften Januar kann die US-Regierung dem Gericht ihre Ansichten vorlegen, für den 26. und 27. Februar sind weitere mündliche Verhandlungen vorgesehen.(st)