Kartellamt prüft Entflechtung von KDG-Anteil an Primacom

05.06.2007
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die jüngste Transaktion in der deutschen Kabelnetzbranche ist ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Die Behörde prüft eine Entflechtung einer Minderheitsbeteiligung, die das größte Unternehmen der Branche, Kabel Deutschland (KDG), an der Nummer fünf der Branche, Primacom, erworben hat, wie eine Sprecherin am Dienstag auf Nachfrage sagte. "Es handelt sich um ein Entflechtungsverfahren, weil die Transaktion vollzogen wurde, ohne dass sie angemeldet wurde", sagte die Kartellamtssprecherin. Primacom-Großaktionär Wolfgang Preuss hatte seine knapp 3 Mio Aktien an dem Kabelnetzbetreiber im Mai für rund 35 Mio EUR an Kabel Deutschland verkauft, wie es in Medienberichten hieß. Seitdem hält die KDG 18,6% an Primacom, der auf der Netzebene 4, also in der Endkunden-Beziehung tätig ist. Orion Cable ist mit rund 26% an Primacom beteiligt. Ein KDG-Sprecher bestätigte, dass die in Unterföhring bei München ansässige KDG einen Auskunftsbescheid vom Kartellamt erhalten habe, der der erste Schritt in einem Entflechtungsverfahren sei. DJG/apr/brb

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die jüngste Transaktion in der deutschen Kabelnetzbranche ist ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Die Behörde prüft eine Entflechtung einer Minderheitsbeteiligung, die das größte Unternehmen der Branche, Kabel Deutschland (KDG), an der Nummer fünf der Branche, Primacom, erworben hat, wie eine Sprecherin am Dienstag auf Nachfrage sagte. "Es handelt sich um ein Entflechtungsverfahren, weil die Transaktion vollzogen wurde, ohne dass sie angemeldet wurde", sagte die Kartellamtssprecherin. Primacom-Großaktionär Wolfgang Preuss hatte seine knapp 3 Mio Aktien an dem Kabelnetzbetreiber im Mai für rund 35 Mio EUR an Kabel Deutschland verkauft, wie es in Medienberichten hieß. Seitdem hält die KDG 18,6% an Primacom, der auf der Netzebene 4, also in der Endkunden-Beziehung tätig ist. Orion Cable ist mit rund 26% an Primacom beteiligt. Ein KDG-Sprecher bestätigte, dass die in Unterföhring bei München ansässige KDG einen Auskunftsbescheid vom Kartellamt erhalten habe, der der erste Schritt in einem Entflechtungsverfahren sei. DJG/apr/brb

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