Nutzungsentgelte

Kabel Deutschland verklagt Telekom

05.04.2012
Kabel Deutschland klagt gegen die Deutsche Telekom auf geringere Nutzungsentgelte für Kabelkanäle. So strebt der Kabelnetzbetreiber eine Verminderung des jährlichen Entgelts von heute rund 100 Millionen Euro um etwa zwei Drittel an. Außerdem soll die Deutsche Telekom Kabel Deutschland rund 273 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Der Carrier aus München erwartet, dass das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Kabel Deutschland klagt gegen die Deutsche Telekom auf geringere Nutzungsentgelte für Kabelkanäle. Die Telekom habe seit 2004 "missbräuchlich überhöhte" Entgelte für die Nutzung ihrer Kabelkanäle und Infrastruktur kassiert, erklärte der Kabelnetzbetreibe und strebt nun eine Verminderung des jährlichen Entgelts von heute rund 100 Millionen Euro um etwa zwei Drittel an. Außerdem soll die Deutsche Telekom Kabel Deutschland rund 273 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Die Telekom widersprach dem scharf. Der Carrier aus München erwartet, dass das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Kabel Deutschland verweist zur Begründung der Klage auf Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu Nutzungsentgelten für den Zugang zu Kabelverzweigern. In den Entscheidungen hatte die Bundesnetzagentur die Entgelte für die Mitbenutzung von entsprechenden Kabelkanälen der Deutschen Telekom zunächst bis 30. Juni 2013 auf ein Preisniveau reguliert, das niedriger liegt als die derzeit von der Vertriebstochter von Kabel Deutschland gezahlte Vergütung. Der Zugang zu den Kabelverzweigern ist für das Angebot schneller VDSL-Netzzugänge erforderlich.

Diese von Kabel Deutschland genutzten Kabelkanäle sollten nach Auffassung der Unterföhringer denjenigen preislich gleichgestellt werden, die die Bundesnetzagentur reguliert hatte. Hier widerspricht die Telekom. "Die Kabelanlagen, die die Kabelnetzbetreiber nutzen, sind nicht identisch mit denen, die von der Bundesnetzagentur reguliert worden sind", teilten die Bonner mit. "Es steht den Kabelnetzbetreibern frei, Kabelkanalanlagen von anderen Anbietern zu nutzen oder selbst Anlagen zu bauen. (dpa/rw)