Unlizenzierte Software

IT-Administrator zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

28.07.2008
Einem IT-Administrator hat der Zeitdruck im Beruf eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung eingebracht. Dieser sei nämlich - so der Administrator - der Grund dafür gewesen, dass er die Installationen ohne Lizenz vorgenommen habe.

Einem IT-Administrator hat der Zeitdruck im Beruf eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung eingebracht. Dieser sei nämlich - so der Administrator - der Grund dafür gewesen, dass er die Installationen ohne Lizenz vorgenommen habe. In Folge wurde die Spedition, für die er arbeitete, des Einsatzes von unlizenzierter Software auf über 200 Rechnern an Standorten in ganz Deutschland überführt. Das Unternehmen musste rund 200.000 Euro an Schadensersatz und für den Nachkauf der fehlenden Lizenzen zahlen. Die BSA hatte im Namen ihrer Mitglieder Strafantrag gestellt, nachdem ein ehemaliger Mitarbeiter der Spedition mit Hauptsitz in Süddeutschland einen Hinweis auf die illegale Software abgegeben hatte. Die Polizei hatte daraufhin in einer konzertierten Aktion alle Filialen der Firma gleichzeitig durchsucht und dabei mehrere hundert Raubkopien entdeckt.

Der Hinweis an die BSA war von einem ehemaligen IT-Mitarbeiter über die Website www.bsa.de abgegeben worden. Nachdem die BSA gegen das Unternehmen Strafantrag gestellt hatte, entschloss sich die zuständige Staatsanwaltschaft zu der groß angelegten Durchsuchungsaktion, die zu einem Strafverfahren gegen mehrere Verantwortliche der Spedition führte. Der IT-Administrator räumte im Laufe des Verfahrens ein, dass er die Geschäftsführung nicht über die Notwendigkeit des rechtmäßigen Erwerbs der fehlenden Softwarelizenzen unterrichtet hatte. Er hätte unter großem Zeitdruck gestanden, weil ein weiterer Mitarbeiter erkrankt gewesen sei und er allein für die Lauffähigkeit des Netzwerkes zu sorgen hatte. Dies habe ihn veranlasst, Installationen vorzunehmen, ohne vorher entsprechende Lizenzen zu erwerben. Sein wissentliches Fehlverhalten führte nunmehr zu der verhängten Bewährungsstrafe. Die Schadensersatzzahlung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Verpflichtung zum Nachkauf der fehlenden Lizenzen waren Gegenstand einer außergerichtlichen Einigung der Spedition mit der BSA.

Ein Bruch mit dem professionellen Arbeitsethos

"Ein IT-Verantwortlicher darf sich nicht in die Situation bringen, durch illegale Handlungen sein Unternehmen und sich selbst dem rechtlichen Risiko unlizenzierter Software auszusetzen", kommentiert Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa der Business Software Alliance. "Es ist nur eine trügerische Kostenersparnis, die ihn oder die Geschäftsführung im schlimmsten Falle vor Gericht bringen kann. Es ist ein Bruch mit dem professionellen Arbeitsethos, über den wir mit unserer Arbeit aufklären."

Im Jahr 2007 haben Unternehmen in Deutschland rund 2,7 Millionen Euro an Schadensersatz und Lizenznachkaufkosten an die BSA und ihre Mitglieder gezahlt. Die Gesamtsumme der Zahlungen innerhalb der EU lag im ersten Halbjahr 2008 bei umgerechnet rund 5,4 Mio. Euro in 179 verschiedenen Fällen. (mf)