Ein 27-jähriger Mann aus Regensburg musste sich vor Gericht verantworten, weil er in Webshops Waren im Wert von mehreren tausend Euro auf den Namen seines Vermieters bestellt hatte. Diese wurden allerdings nie bezahlt.
Ein 27-jähriger Mann aus Regensburg musste sich nun vor Gericht verantworten, weil er in Web-Shops Waren im Wert von mehreren tausend Euro auf den Namen seines Vermieters bestellt hatte. Diese wurden allerdings nie bezahlt.
Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, hatte der Gauner unter anderem Elektronikartikel, aber auch Möbel, Hausgeräte und Kleidung per Internet bestellt. Zu der Zeit wohnte er in einem Apartment in der Regensburger Altstadt. Der Vermieter hatte ihm neben der Wohnung auch seinen Internet-Anschluss für ein halbes Jahr zur Zwischenmiete überlassen. Er bemerkte die auf seinen Namen getätigten Bestllungen erst, als er zwischendurch seinen Briefkasten leerte und eine große Anzahl an Rechnungen und Mahnungen vorfand.
Der Täter stand nun wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 17 Fällen vor dem Regensburger Amtsgericht. Trotz Vorstrafen ist der Angeklagte noch einmal glimpflich davon gekommen: Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Laut Mittelbayerischer Zeitung habe der Täter mittlerweile festen Job, sei verheiratet und werde wieder Vater. Zudem habe er den Großteil des Schadens per Darlehen seines Schwiegervaters beglichen. Neben dem restlichen Schaden muss der Angeklagte dem Vermieter 200 Euro Entschädigung für den entstandenen Ärger bezahlen. (awe)
Aktuelle Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 3
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