Dabei geht es um Schadenersatz für eine laut dem Gericht der EU zu Unrecht verhängte Wettbewerbsstrafe, wie aus einem am Montag veröffentlichten Eintrag im EU-Amtsblatt hervorgeht. Im Januar hatte das Gericht der EU eine Strafe aus dem Jahr 2009 von 1,06 Milliarden Euro zulasten von Intel für nichtig erklärt (Rechtssache T-286/09). Der Konzern hatte die Geldstrafe vorläufig gezahlt und im Februar dieses Jahres zurückbekommen. Nun fordert er Verzugszinsen auf den Betrag.
Dem Unternehmen war von der EU-Kommission vorgeworfen worden, dass es versucht habe, Konkurrenz rechtswidrig aus dem Markt zu drängen. Eingereicht wurde die Klage von Intel auf Schadenersatz bereits Ende April, wie aus den Unterlagen hervorgeht. (dpa/rs/rw)