Welcher Steuerpflichtige träumt nicht davon seine an das Finanzamt gezahlte Steuer erstattet zu bekommen. Diese Möglichkeit gibt es neuerdings für Informatiker, die bisher Gewerbesteuer entrichteten und es schaffen, das Finanzamt von ihrer Freiberuflichkeit zu überzeugen. Es winken nicht nur die Rückzahlung, sondern zusätzlich steuerfreie sechs Prozent Zinsen p.a.
Viele Steuerpflichtige sind der Auffassung, dass Steuerbescheide, gegen die nicht fristgemäß Einspruch eingelegt worden ist, nicht mehr geändert werden können. Diese Ansicht ist falsch. Es gibt unter bestimmten Umständen sehr wohl rechtliche Mittel, auch einen an sich bestandskräftigen Bescheid anzugreifen und das Finanzamt zu veranlassen, diesen zu ändern oder aufzuheben. Voraussetzung dafür ist, dass gegenüber dem Finanzamt "neue Tatsachen” vorgetragen werden können. Zurzeit erhöhen die Gemeinden deutschlandweit die Gewerbesteuer.
Wie ist das Finanzamt zu überzeugen?
Es geht dabei um den Nachweis einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung, einer Tätigkeit im Bereich der Softwareentwicklung und der ingenieurvergleichbaren und ingenieurgemäßen Vorgehensweise. Häufig sind Informatiker der Ansicht, sie erfüllen diese hohen Anforderungen nicht, und zahlen verärgert die Gewerbesteuer. Ergibt eine erneute Überprüfung des Status, dass es sich doch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, dann sind diese Tatsachen dem Finanzamt strategisch glaubhaft zu machen.
Welche Fristen sind zu berücksichtigen?
Ein Selbstständiger, der seine Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2004 erst im Jahr 2006 abgab, hat bis Ende 2010 die Möglichkeit, eine rückwirkende Anerkennung als Freiberufler ab 2004 zu beantragen. Es gilt eine Frist von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Gewerbesteuererklärung.
Welche strategische Vorgehensweise ist erfolgreich?
Der Steuerpflichtige sollte versuchen, sich direkt mit dem Finanzamt zu einigen. Klagen vor dem Finanzgericht verursachen jahrelange Laufzeiten und in vielen Fällen hohe zusätzliche Zinszahlungen, wenn die Klage verloren wird. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine strategisch fundierte Beweisführung im Bereich der relevanten Informatikthemen. Die Anerkennung erfolgt nur über Beweise der Informatikausbildung, der Tätigkeit sowie ingenieurvergleichbaren Vorgehensweise und nicht durch Argumentationsketten im juristischen oder steuerrechtlichen Bereich. Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme sind die Finanzämter regelmäßig von der Freiberuflichkeit zu überzeugen.
Überzeugende Beweisführung erzielt den Freiberuflerstatus!
Die Feststellungslast für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit trägt nach der Rechtsprechung des BFH der Steuerpflichtige. Mit einer methodisch ausgerichteten Beweisführung ist der Freiberuflerstatus erzielbar. Dann fallen neben der Gewerbesteuer der IHK-Beitrag, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Kosten für eine doppelte Buchführung sowie die Bilanzerstellung weg. Das spart Zeit und Geld. Kommt es zu einer rückwirkenden Einstufung als Freiberufler, ist es zusätzlich möglich, die IHK-Beiträge erstattet zu bekommen. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall, den Freiberuflerstatus anzustreben. Die Erfolgsaussichten sind bei einer stringent methodischen Darstellung als hoch zu bezeichnen. Suchen Sie sich gegebenenfalls einen professionellen Ratgeber.
Anwendersoftwareentwicklung
Auch Anwendersoftwareentwicklung kann, wenn eine entsprechende Ausbildung vorliegt, freiberuflich sein. Nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware ist allerdings eine freiberufliche im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EstG. Diese setzt vielmehr voraus, dass der Steuerpflichtige qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) entwickelt. Die Entwicklung beispielsweise von "Trivialsoftware" erfüllt diesen Anspruch nicht.
Gutachtenerstellung
In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Anerkennung als Freiberufler mithilfe eines durch einen fachkundigen Sachverständigen erstellten Gutachtens zu erlangen. Mithilfe einer Synopse wird der Gutachter die Ausbildung seines Klienten akribisch untersuchen und vergleichend darstellen. Genauso detailliert sind die Tätigkeitsfelder zu analysieren und zu bewerten sowie die Ingenieurvergleichbarkeit zu verdeutlichen. Durch ein fundiertes und nachvollziehbares Gutachten ist die Anerkennung als Freiberufler innerhalb weniger Wochen erreichbar. Die Nutzung dieser erfolgversprechenden Strategie ist sehr empfehlenswert.
Staatlich gefördertes Existenzgründungs-Coaching
In den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit und auch vor Beginn ist ein zu 50 bzw. 90 Prozent aus der Arbeitslosigkeit, staatlich gefördertes Gründungs-Coaching sinnvoll, um beim Start in die Selbstständigkeit fehlerlos zu agieren. Strategien für die Akquisition und das Marketing im Informatikbereich sind zu definieren, Geschäftsfelder für künftige Aufgabengebiete zu finden, Netzwerke aufzubauen, Versicherungsfragen einschließlich der Altersversorgung zu klären, vertragliche Gestaltungen der Haftungsproblematiken und des Kundenschutzes vorzunehmen, eine optimale steuerliche Gestaltung zu erreichen. Die Betriebsanmeldung beim Finanzamt, die vertragliche Gestaltung, die Rechnungsschreibung, das Firmenlogo, die Homepage und der erste Jahresabschluss sind für die Anerkennung als Freiberufler von existentieller Bedeutung. Innerhalb des Coachings erstellte gutachterliche Testate verhindern die Gewerblichkeit und die Rentenversicherungspflicht.
Kann ein Berufsverband helfen?
Die Möglichkeit der vorteilhaften Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist am Beispiel des Berufsverbandes der Selbständigen in der Informatik (BVSI e.V.) ersichtlich (www.bvsi.de). Dort werden auch Patenschaften für Existenzgründer und Existenzaufbauende übernommen.
Welche Gefahren lauern bei einer Betriebsprüfung?
Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung wird auch für den häufig als Einzelunternehmer agierenden Informatiker immer größer, zumal die Finanzverwaltungen verstärkt zusätzliche Betriebsprüfer einstellten. Es ist sicher, dass Informatiker künftig viel häufiger als in der Vergangenheit einer Betriebsprüfung ausgesetzt sind. Diese hat das Ziel, steuerliche Mehreinnahmen zu erzielen. In der Regel prüft das Finanzamt drei Geschäftsjahre. Kommt zur nachzuzahlenden Einkommensteuer noch Gewerbesteuer hinzu, geht es beim Berater schnell um einen nachzuzahlenden fünfstelligen Steuerbetrag. Eine gewaltige Summe die hier auf dem Spiel steht. Deshalb ist es empfehlenswert, sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten zu lassen. Eine kritische Überprüfung der Buchhaltung, zu häufig strittigen Prüfungsfeldern wie z. B. Telefonkosten, Reisekosten, Ehegattenarbeitsverträgen, Auslandsgeschäften, Fahrtenbuch, Firmen-Pkw und Privatkonten ist erforderlich.
Der Autor Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Außerdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI), www.bvsi.de.
Kontakt:
Tel.: 0172 5470892, E-Mail: peterbrenner@t-online.de, Internet: www.svkanzlei.de.
Peter Brenner steht für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung. Dabei erfolgt in einem zeitlichen Rahmen von ca. 20 Minuten die Prüfung der Aussichten für eine Anerkennung als Freiberufler und die Festlegung der erforderlichen Schritte beim Finanzamt. Auch zu den anderen in diesem Artikel behandelten Themen können Sie Auskunft erhalten.