Home Office und die Anerkennung durch das Finanzamt
24.10.2014 von Renate Oettinger
Ein häusliches Arbeitszimmer und ein Telearbeitsplatz sind steuerrechtlich nicht das Gleiche. Das hat der Bundesfinanzhof neulich klar gestellt.
Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Voraussetzung im Fall eines Telearbeitsplatzes kürzlich allerdings verneint. Der Kläger des Rechtsstreits hatte mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er an zwei Tagen pro Woche – montags und freitags – seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen durfte. Dort hatte er sich in seinem Arbeitszimmer einen sogenannten Telearbeitsplatz eingerichtet.
Das zuständige Finanzamt erkannte die Kosten im Steuerbescheid aber nicht als Werbungskosten an. Während die Klage hiergegen in der ersten Instanz noch Erfolg hatte, wies der BFH sie jetzt letztinstanzlich ab.
BFH entscheidet gegen steuerlichen Ansatz
Zwar handele es sich bei dem Telearbeitsplatz um ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne der gesetzlichen Regelung, so die Richter. Dem Kläger habe jedoch bei seinem Arbeitgeber ein anderer Arbeitsplatz "zur Verfügung" gestanden. Weder habe ihm der Arbeitgeber untersagt, seinen dienstlichen Arbeitsplatz jederzeit und damit auch an den häuslichen Arbeitstagen zu nutzen, noch sei die Nutzung des dienstlichen Arbeitsplatzes tatsächlich eingeschränkt gewesen (BFH, Az.: VI R 40/12).
Nach Feierabend abschalten Feierabend und Ferien gelten auch bei flexiblen Arbeitsplatzmodellen.
Eignung prüfen Eigene Eignung für flexible Arbeitsmodelle kritisch überprüfen.
Selbstbewusstsein entwickeln Auch bei flexiblen Arbeitsplatzmodellen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf ständige Rufbereitschaft.
Verantwortung übernehmen Der Mitarbeiter übernimmt mehr unternehmerisches Denken und sollte sich seiner Verantwortung gegenüber dem Arbeitgeber bewusst sein.
Klare Ziele setzen Flexible Arbeitsmodelle sind kein Abstellgleis, aber sie erfordern mehr Durchsetzungswillen und Präsenz, um sich weiter zu entwickeln.
Richtig kommunizieren Die eigenen Aufgaben, Prozesse und Termine klar kommunizieren.
Arbeitsrhythmus neu definieren Den eigenen Rhythmus finden: Der Arbeitsrhythmus sollte an die eigene Produktivität und die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden, ohne dabei die Prozesse im Team zu missachten.
Mit Kollegen austauschen Networking ist Pflicht: Die virtuelle Präsenz entbindet den Mitarbeiter nicht von seinen Aufgaben als Teammitglied, dazu zählen nicht nur die reinen Jobkriterien, sondern auch die Sozialkompetenz.
Sorgfältig arbeiten Gerade bei virtuellen Teams ist professionelles Wissensmanagement mit einem eindeutigen Ablagesystem Pflicht.
Sich selbst managen Flexible Arbeitszeit und Arbeitsplatzmodelle verlangen ein hohes Maß an Selbstorganisation, das nicht jeder aufbringt.