Problem 500-Euro Schein

Hinweispflicht für Händler

12.11.2007

Obwohl sämtliche Euro-Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe sind, müssen sie nicht immer akzeptiert werden. Die Bestände an Wechselgeld müssten sonst unverhältnismäßig hoch sein. Zudem ist der Schaden besonders groß, sollte man einer Fälschung zum Opfer fallen.

Als Grundregel gilt: Händler, die 500-Euro-Scheine nicht akzeptieren wollen, müssen für ihre Kunden gut erkennbar extra darauf hinweisen. Außerdem sollte der verwendete Geldschein in einem angemessenen Verhältnis zur gekauften Ware oder Dienstleistung stehen. Wer zum Beispiel die Rechnung für eine Autoreparatur in Höhe von 490 Euro bezahlen muss, kann durchaus einen 500-Euro-Schein zücken. Bei einer Rechnung in Höhe von 50 Euro jedoch kann der Gewerbetreibende die Annahme verweigern, wenn er dies etwa durch einen Aushang an der Ladentür deutlich bekannt gegeben hat. Einzelhandelsgeschäfte sind eben keine Wechselstuben! Weitere Informationen gibt es unter www.infos-finanzen.de.

Marzena Fiok