Die Arag-Experten erläutern die aktuelle rechtliche Situation zum Gebrauch von Smartphones in der Schule.
In den meisten Klassenräumen sind Handys, Smartphones und Tablets verboten. Wenn es im Unterricht trotzdem piepst und schellt und die Schüler unter dem Pult tippen, was das Zeug hält, greift der ein oder andere Pädagoge schon mal hart durch und kassiert das Corpus Delicti kurzerhand ein.
Aber ist ein striktes Handy-Verbot im Klassenraum eigentlich sinnvoll? Sollten aufgeschlossene Lehrer Handys nicht eher in ihre Lernkonzepte einbinden, so wie ehemals Taschenrechner in der Zeit vor dem Smartphone? Auch solche Unterrichtskonzepte gibt es bereits. Aber die Regelungen zum Gebrauch von Smartphone & Co. im Klassenzimmer obliegen den jeweiligen Schulleitungen oder dem einzelnen Lehrer. Was in jedem Fall zu beachten ist, sagen die Arag-Experten.
Handyverbot in der Schule?
Im Matheunterricht starren viele Schüler oft nicht mehr auf die Zahlen an der Tafel, sondern lieber auf ihre Handy-Displays. Wichtige SMS gehen ein, Schüler und Lehrer werden gestört, weil einige Klassenkameraden ständig Gespräche ihrer Freunde aus der Parallelklasse annehmen müssen. Handys sind im Unterricht zum Teil schon zu einer wahren Belastungsprobe geworden – fast jeder Schüler hat eins und lässt es am liebsten ständig an. Vor allem in Haupt- und Realschulen gehen die Schulleitungen dagegen mittlerweile mehr oder weniger rigide vor.
Aber kann die Schule den Schülern eigentlich untersagen, ihr Smartphone mitzubringen? Die Arag-Experten sagen Nein! Sie dürfen das Mobiltelefon genauso mitbringen wie einen Bleistift. Denn Eltern und Kinder müssen sich, etwa nach Schulende, erreichen können. Allerdings kann die Schule bestimmen, dass Smartphones im Unterricht oder auf dem Pausenhof nicht benutzt werden dürfen. Geregelt ist das entweder im Landesschulgesetz, etwa in Bayern, oder in der Hausordnung. Allerdings darf ein Lehrer ein Handy einkassieren, wenn ein Schüler während des Unterrichts damit spielt, oder den Unterricht stört. Denn der Lehrer ist auch für die Durchsetzung der Hausordnung zuständig.
Wer die Regel nicht befolgt, muss – wie bei anderen Verstößen gegen die Hausordnung – die Konsequenzen tragen. Normalerweise wird das Smartphone bis zum Ende der Unterrichtsstunde verwahrt, spätestens am Ende des Unterrichtstags muss es zurückgegeben werden. Was allerdings nicht geht, ist das Handy als Strafe einzuziehen, wenn der Schüler etwa mit seinem Nachbarn im Unterricht tuschelt. Es muss immer ein erzieherischer Bezug zum Fehlverhalten des Schülers vorliegen, so die Arag-Experten.
Smartphones bei Klassenarbeiten und Prüfungen
Wenn ein Schüler während einer Prüfung mit seinem Handy nach Lösungen googelt, sollte er sich besser nicht erwischen lassen! Das Verwenden von elektronischen Hilfsmitteln, und dazu gehören auch internetfähige Handys, ist ein schwerer Verstoß. Die Arbeit gilt als nicht bestanden. Basta! Einige Prüfungen, wie etwa das Abitur, können nach einem Betrugsversuch auch nicht mehr wiederholt werden, warnen ARAG Experten. Ob bei normalen Klassenarbeiten ein Griff zum Handy auch schon als Betrugsversuch geahndet wird, liegt auch an den jeweiligen Schulordnungen und im Ermessen des Klassen- oder Fachlehrers.
Handys sind privat
Ob das Handy allerdings einen Spickzettel enthält oder der Verlauf des Internet-Browsers Rückschlüsse auf einen Betrugsversuch zulässt, darf der Lehrer nicht eigenmächtig untersuchen. Das Handy des Schülers und dessen Inhalte sind und bleiben seine Privatsache. Selbst wenn die Lehrkraft vermutet, dass mit dem Smartphone eine Straftat gefilmt wurde, etwa wie zwei Schüler einen anderen verprügeln und ausrauben, gilt das gleiche Prinzip wie bei einem Kaufhausdetektiv: Man darf den Dieb festhalten, aber nicht durchsuchen. In beiden Fällen muss die Polizei verständigt werden. Nur sie oder die Staatsanwaltschaft haben das Recht, den Betroffenen – bzw. das Gerät – zu durchsuchen.
Smartphones sind auch Kameras
Jedes neuere Handy hat auch eine Kamera für Fotos und Videoaufnahmen. Die sind wiederum schnell via Internet veröffentlicht. Das wirft auch an Schulen ganz neue Fragen auf. Welche Konsequenzen drohen beispielsweise, wenn Schüler dem Lehrer einen Streich spielen? Einer der Jugendlichen filmt den Vorgang heimlich und stellt das Video online. Ist das strafbar? Das regelt das Kunst- und Urheberrecht. Wer heimlich Aufnahmen von Mitschülern oder Lehrern macht, verletzt damit die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen. Damit macht man sich, je nach Intensität, strafbar. Das gilt besonders, wenn man die Aufnahmen im Internet veröffentlicht.
Pho.to Lab Neben Standard-Effekten und Bilderrahmen lassen sich mit „Pho.to Lab“ aus eigenen Fotos komplett neue Bilder kreieren. Collagen und Gesichtsfotomontagen sind dabei nur einige der zahlreichen Möglichkeiten. Die eingeblendeten Werbebanner, welche den Benutzer auf Dating-Seiten und ähnliches locken wollen, empfanden wir als sehr störend. Im Großen und Ganzen ist die Funktionalität von "Pho.to Lab" okay. Doch Vorsicht in Hinblick auf die Datensicherheit: Pho.to Lab versendet die gerätespezifische IMEI-Nummer an den Hersteller.
My CookBook Streng genommen kann die kostenlose App „My CookingBook“ nicht mehr, als eigene Rezepte zu verwalten und Rezepte von Internetseiten zu importieren. Positiv ist anzumerken, dass sie viele Einstellungsmöglichkeiten bietet. Die Sprachausgabe von Rezepten ist eine durchaus nützliche Funktion. Allerdings kann die App aufgrund ihres geringen Funktionsumfangs, der unübersichtlichen Oberfläche und dem mangelhaften Design insgesamt nicht überzeugen. Außerdem muss der Benutzer auf Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung verzichten. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt den Namen des Mobilfunkanbieters, des WLAN-Netzes und des Smartphones an mehrere Empfänger.
cooking4life Die App „cooking4life“ hinterlässt einen guten Eindruck. Durch ihre simpel gestaltete Oberfläche erhält „cooking4life“ in punkto Benutzerfreundlichkeit eine sehr gute Bewertung. Der große Umfang an Rezepten und die zahlreichen Kategorien sind besonders hervorzuheben. Negativ ist der App anzukreiden, dass sie nicht zu allen Rezepten ein Bild liefert. Zudem schwankt die Qualität der einzelnen Kochanleitungen sehr stark. Es fehlen Bedienungsanleitung und FAQ. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt den Namen des Mobilfunkanbieters, des Smartphone-Herstellers und des genutzten WLAN-Netzes an mehrere Empfänger.
GeoStar Die Quiz-App „GeoStar“ weist kaum Mängel auf und überzeugt in fast allen Bereichen. Sie erhält im Android Market sehr positive Resonanz, was auf den hohen Spaßfaktor sowie die sehr übersichtliche Gestaltung der Oberfläche zurückzuführen ist. Eine Bedienungsanleitung ist nicht vorhanden, allerdings wird sie aufgrund der intuitiven Bedienbarkeit der Anwendung nicht zwingend benötigt. Die Verbindung zu Facebook ist im Gegensatz zu vielen anderen Spiele-Apps sehr gut und auffällig gelöst. Die App besitzt allerdings ein kleines Datenschutz-Leck: Sie versendet die Gerätebezeichnung des Smartphones ungefragt an mehrere Empfänger.
Location Reminder Alarm „Location Reminder Alarm“ ist eine ortsbasierte Erinnerung, die durchaus praktischen Nutzen hat. Sie sind auf dem Heimweg und haben vergessen, den Einkauf zu erledigen? Genau das verhindert der ortsbezogene Alarm von „Location Reminder Alarm“. Leider ist die Umsetzung der App nicht überzeugend. Die Eingabe der einzelnen Erinnerungen ist mehr als umständlich, außerdem verlangt der „Location Reminder Alarm“ eine Registrierung. Stutzig macht, warum die App auf den Anrufspeicher zugreift. Darüber hinaus stellt die App auffällig viele Verbindungen zu Servern von Drittanbietern her und übergibt die Gerätenummer ("IMEI") an Werbevermarkter.
OfficeSuite Pro Positiv an der Office Suite Pro ist ihre Funktionsvielfalt beim Erstellen und Bearbeiten von Word- und Excel-Dokumenten. Zudem unterstützt die Trial App viele Dateiformate. In Sachen Bedienerfreundlichkeit kann sie aber nicht punkten. Vor allem in der Kategorie Sicherheit erhielt das Office Tool eine schlechte Note. Die App versendet die IMEI-Nummer des Smartphones an den App-Hersteller und an Google Analytics. 30 Tage kann die App genutzt werden. Wenn Sie diese dann weiternutzen möchten, müssen Sie 7,46 Euro investieren.
Compass and Map Die App „Compass & Map“ zeigt auf der Startseite einen Kompass sowie Angaben zum aktuellen Standort. Dieser kann auf einer Karte angezeigt werden. Support-Angebote oder Informationen zum Entwickler sucht der Anwender vergebens. Die App begeht mit dem ungefragten Versand der GPS-Koordinaten des aktuellen Standorts an das Werbenetzwerk Admob und dem Namen des genutzten Mobilfunkanbieters an den Hersteller der App zwei Datenschutzverletzungen.
Talking Harry the Hedgehog In der App „Talking Harry the Hedgehog“ spielt der Benutzer mit einem müden und gelangweilten Igel. Dieser kann sich mit Hilfe eines virtuellen Energy-Drinks in einen Karatekämpfer oder einen sehr schnellen und beweglichen Igel verwandeln, der Kugeln ausweicht. Diese beiden Verwandlungen halten jedoch jeweils nur für kurze Zeit an. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI).
Funny Face Die Fotoeffekt-App „Funny Face“ enthält eine kleine Auswahl an Effekten, mit deren Hilfe der Benutzer Portraitfotos auf lustige Art und Weise verfremden kann. Achtung: Die App versendet ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung IMEI an zwei Werbenetzwerke.
Quickoffice Pro (Office and PDF) Mit der App „Quickoffice Pro (Office & PDF)“ erstellt und bearbeitet der Benutzer Microsoft-Office-Dateien auf seinem Android-Gerät. Zu den unterstützten Formaten zählen Word-Dokumente, Excel-Tabellen, PowerPoint-Präsentationen und PDF-Dateien. Zusätzlich kann der Benutzer seine Daten mit Google Docs, Evernote und weiteren Cloud-Diensten synchronisieren. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI) und die eindeutige Teilnehmer-Kennung (IMSI) an den Hersteller der App.
Gutschein-App und Sparen Die Android-App „Gutscheine-App und SPAREN.de“ liefert zahlreiche Gutscheine aus Bereichen wie Gastronomie (zum Beispiel zwei Gerichte zum Preis von einem), Freizeit, Shopping, Wellness und Reisen. Darunter sind viele Gratis-Gutscheine. Für andere ist ein Obolus von 0,49 Cent bis 4,99 Euro fällig. Gutscheine-App und SPAREN.de<br id="ELR_1337355909"/>Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Gerätekennung des Smartphones (IMEI) an mehrere Empfänger.
eBay Kleinanzeigen Mit der Android-App „eBay Kleinanzeigen“ sucht der Benutzer nach Angeboten aus über 230 Kategorien aus den Bereichen Multimedia & Elektronik, Immobilien, Job, Auto, Eintrittskarten & Tickets, Haus & Garten, Mode & Beauty, Haustiere und vielem mehr. Zudem darf er selbst Inserate aufgeben. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI) an mehrere Empfänger.
Photo Magic Die kostenlose Bildbearbeitungs-App „Photo Magic“ bietet die Möglichkeit, eigene Bilder mit zahlreichen, oft spaßigen Effekten zu versehen. Die Ergebnisse lassen sich speichern und per Facebook, Twitter & Co. verbreiten. In punkto Datensicherheit schneidet die App nicht gut ab: Sie versendet ungefragt die gerätespezifische IMEI-Nummer an einen dubiosen Server, der mutmaßlich dem App-Hersteller gehört.
Snipz.de - dein Schn'APP'chen Mit Hilfe der Android-App „Snipz.de – dein Schn’APP’chen“ kann der Benutzer täglich neue Angebote begutachten. Zu den Angeboten zählen Gratis-Aktionen, stark reduzierte Produkte, Gewinnspiele oder auch Preisfehler. Der Benutzer kann auch in Kategorien nach bestimmten Produkten suchen. Achtung Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die IMEI Nummer und den Namen des Smartphoneherstellers an verschiedene Empfänger.
SCANNER PRO - QR Code Reader Mit der App „Scanner Pro – QR Code Reader“ kann der Benutzer Barcodes und QR-Codes mit der Kamera abfotografieren. Im Anschluss wird der Inhalt des entschlüsselten Codes angezeigt und das Internet danach durchsucht. Achtung, schwerwiegende Datenschutz-Lücken: Die App übermittelt ungefragt mehrere gerätebezogene Daten wie den Namen des Mobilfunkanbieters und des WLAN-Netzes sowie Standortinformationen (GPS-Daten) an mehrere Empfänger.
Translator + Dictionary Die Anwendung „Translator + Dictionary“ bietet mit mehr als 100 Wörterbüchern einen überdurchschnittlichen Umfang. Deutsch lässt sich beispielsweise in neun andere Sprachen übersetzen. Darüberhinaus verfügt die App über eine Lernfunktion und eine Sprachausgabe. Die App benötigt für seine Grundfunktion eine aktive Internetverbindung. In Hinblick auf die Datensicherheit leistet sich die App einige gravierende Verstöße: Sie übermittelt ungefragt die Gerätebezeichnung, den Namen des genutzten Mobilfunkanbieters und die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI) an mehrere Empfänger. Passend dazu verzichtet der Anbieter auf transparente Informationen wie Datenschutzrichtlinien und Geschäftsbedingungen.
Talking Larry the Bird In der App „Talking Larry the Bird“ kann der Benutzer einen Vogel vom Blitz treffen lassen, ihm Futter geben und verbeugen lassen. Der Vogel gibt Wörter und Sätze, die der Benutzer ins Mikrofon des Smartphones spricht, in einer hohen Stimmlage wieder. Eine Videofunktion ist ebenfalls vorhanden. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung des Smartphones (IMEI) und den Namen des genutzten Mobilfunkbetreibers an Google.
Touchnote Mit der kostenlosen Android-App „Touchnote - Postkarten“ lassen sich Postkarten erstellen und anschließend über den Betreiber drucken und verschicken. Die erste Postkarte ist kostenlos. Funktional kann die App durchaus überzeugen, nicht aber beim Thema Datenschutz: „Touchnote - Postkarten“ übermittelt die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI) an den Hersteller der App und an Paypal. Der Hersteller der App erfährt außerdem die GPS-Koordinaten des aktuellen Standorts.
TuneWiki - Lyrics with Music Die Radio-App „TuneWiki Social Music Player“ spielt neben unzähligen nationalen und internationalen Online-Radiosendern auch Musik vom eigenen Gerät ab. Die App sucht automatisch nach den dazugehörigen Songtexten und Videos, die anschließend kostenlos angesehen werden können. Auffällig ist die riesige Auswahl an an Genres. Vorsicht im Hinblick auf die Datensicherheit: Die App liest sensible Daten wie die eindeutige Geräte-Kennung IMEI, den Standort (GPS-Koordinaten) und den Namen des Mobilfunkanbieters aus und versendet sie zum Teil an den Hersteller der App und zum Teil an einen Analysedienst.
Jango Radio Die kostenlose App „Jango Radio“ bietet dem Nutzer die Möglichkeit, sich durch die Auswahl von Interpreten automatisch Wiedergabelisten erstellen zu lassen. Dabei fügt sie ähnliche Titel einer oder mehrerer Musiker zu einer „Station“ zusammen. Es ist eine kostenlose Registrierung erforderlich, um angelegte Playlists speichern zu können. Potentielles Sicherheitsrisiko: Die App versendet die bei der Registrierung festgelegten Login-Daten unverschlüsselt, was zu Abzügen in der Sicherheitsnote führt.
Fahrten Um die Funktionen der Android-App „Fahrten“ zu aktivieren, muss sich der Benutzer erst einmal auf dem Netzwerk fahrgemeinschaft.de registrieren oder sich mit seinem Facebook-Konto anmelden. Danach eröffnen sich die Möglichkeiten nach Mitfahrgelegenheiten zu suchen oder selbst Inserate aufzugeben. Achtung, Datenschutz: Die APP übermittelt ungefragt die Telefonnummer des Besitzers und die E-Mail Adresse an mehrere Empfänger.
theChanner - Social TV Mit der kostenlosen Video-App „theChanner - Social TV“ soll es möglich sein, kostenlos diverse TV-Sender aus zahlreichen Ländern und in vielen verschiedenen Sprachen auf dem Smartphone zu schauen. Das Bild kann dabei über WLAN oder UMTS empfangen werden. Über eine Chat-Funktion können sich die Benutzer untereinander austauschen. Achtung: Die App versendet die IMEI-Nummer des Smartphones sowie Systeminformationen an den App-Hersteller und einen Vermarkter, zudem werden Passwörter unverschlüsselt übertragen.