Streit geht in die nächste Runde

Handel mit gebrauchter Software

17.07.2013
Der Handel mit gebrauchter Software ist den arrivierten Herstellern wie Microsoft, Adobe, SAP und Oracle seit Jahren ein Dorn im Auge. Die Entwickler sehen darin eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte.

Der Handel mit gebrauchter Software ist den arrivierten Herstellern wie Microsoft, Adobe, SAP und Oracle seit Jahren ein Dorn im Auge. Die Entwickler sehen darin eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte. Es herrscht allerdings auch Rechtsunsicherheit. Ist der Handel mit Lizenzen aus zweiter Hand wirklich erlaubt? Händler wie UsedSoft sehen ihr Geschäftsmodell durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Sommer 2012 bestätigt. Doch endgültig geklärt wurde das Problem
bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch, den 17. Juli 2013, in Karlsruhe auch nicht.

Softwarehersteller wie Oracle, Adobe, SAP oder Microsoft versuchen den Weiterverkauf ihrer Produkte in ihren Lizenzbestimmungen vielfach zu unterbinden. Durch einen florierenden Gebrauchthandel fürchten die Unternehmen empfindliche Umsatzeinbußen. Problematisch könnte auch sein, dass Urheberrechtsverletzungen schlechter verfolgt werden könnten, schätzt der Branchenverband Bitkom. Denn anders als bei nicht digitalen Waren kann aus einer legalen Kopie einer Anwendung schnell eine Vielzahl illegaler Kopien hergestellt werden.

Seit Jahren handeln Firmen wie die UsedSoft aus München mit Lizenzen von Computerprogrammen, die von den einstigen Käufern nicht mehr genutzt werden. UsedSoft kauft etwa überschüssige Lizenzen, die Unternehmen nicht mehr benötigen, oder Lizenzen aus Insolvenzen auf und vertreibt sie weiter. UsedSoft begrüßte das Grundsatzurteil des EuGH denn auch als Ende einer rechtlichen Grauzone. Seit der Entscheidung des EuGH aus dem Sommer 2012 habe sich der Umsatz des Unternehmens verdoppelt.

Doch unter welchen Bedingungen darf gebrauchte Software weiter verkauft werden? Eine endgültige Klärung dieser Frage ist trotz vieler Urteile nicht in Sicht. Denn der Streit um den Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen geht in eine weitere Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch, den 17. Juli 2013 die Klage von Oracle gegen die Münchner Firma UsedSoft an das Oberlandesgericht (OLG) München zurück. Das OLG müsse den Fall neu verhandeln und Details über den konkreten Ablauf des Verkaufs klären, entschieden die Karlsruher Richter. (Az. I ZR 129/08)

UsedSoft handelt mit Lizenzen, die vom ursprünglichen Lizenzinhaber nicht mehr benutzt werden. Die Kunden laden die Software direkt von der Oracle-Website herunter. Oracle klagte zunächst mit Erfolg dagegen vor dem OLG München. UsedSoft ging in Revision und brachte den Fall 2010 vor den BGH, der ihn für die Prüfung des europäischen Rechtsrahmens dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegte.

Der EuGH entschied im Sommer 2012, dass gebrauchte Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiter verkauft werden dürfen. Am Mittwoch den 17. Juli 2013 hat der BGH den Fall nun zum zweiten Mal verhandelt. Ob UseSoft die Vorgaben des EuGH konkret erfülle und die Lizenzen demnach weiterverkaufen dürfe, müsse nun das OLG klären, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Joachim Bornkamm.

So ist ein Ende des viele Jahre währenden Streits ist derzeit nicht absehbar. Seit 2006 streiten sich Oracle und UsedSoft vor Gericht. Nun muss darüber, ob das Münchner Unternehmen wirklich rechtmäßig gebrauchte Lizenzen für Software des amerikanischen Herstellers Oracle vertreiben darf, wieder das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden. (dpa/rw)