Handel: Keine Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroschrott

12.08.2004
"Der Handel ist nicht verpflichtet, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen. Damit ist eine unserer wichtigsten Forderungen bei der Rücknahme von Elektroschrott erfüllt", sagt Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) in einer gestrigen Stellungnahme zum geplanten Elektroschrott-Gesetz. Der Verband hatte gemeinsam mit seinem Bundesfachverband Technik (BVT) zum Referentenentwurf für das Elektro- und Elektronikgerätegesetz Stellung genommen. Dieser sieht vor, die Altgeräte über die Kommunen zu sammeln, da hier bereits Entsorgungsstrukturen vorliegen.

"Der Handel ist nicht verpflichtet, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen. Damit ist eine unserer wichtigsten Forderungen bei der Rücknahme von Elektroschrott erfüllt", sagt Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) in einer gestrigen Stellungnahme zum geplanten Elektroschrott-Gesetz. Der Verband hatte gemeinsam mit seinem Bundesfachverband Technik (BVT) zum Referentenentwurf für das Elektro- und Elektronikgerätegesetz Stellung genommen. Dieser sieht vor, die Altgeräte über die Kommunen zu sammeln, da hier bereits Entsorgungsstrukturen vorliegen.

Insbesondere wand sich der HDE gegen den Passus im Referentenentwurf, dass der Handel die Entsorgung der alten Elektrogeräte unentgeltlich vornehmen solle. Hier müsse der Referentenentwurf nachgebessert werden. Dies gelte auch für die vorgesehene Pflicht des Anlieferers, nachzuweisen, dass das Altgerät aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Stadt, Gemeinde, Landkreis) stammt. Der Handel, der Elektrogeräte aus verschiedenen Haushalten gemeinsam bei den Sammelstellen abgebe, könne diese Nachweise in der Regel nicht erbringen, so der HDE.

HDE und BVT fordern daher eine Korrektur des Gesetzesentwurfs. BVT-Geschäftsführer Willy Fischel: "Lediglich dann kann der Fachhandel aller Unternehmensgrößenklassen zurückgenommene Altgeräte kostenlos, unsortiert und ohne Mengenbegrenzung bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Nur so wird eine praxisnahe Umsetzung der Richtlinie gewährleistet." (sic)