Eine Razzia im hessischen Obertshausen Mitte 2012 brachte einen der spektakulärsten Fälle von Tinten- und Tonerfälschungen in Deutschland an den Tag: In einer Lagerhalle stapelten sich gefälschtes Druckerverbrauchmaterial bis unter das Dach. "Ich bin seit über 30 Jahren Polizist. Eine derartige Produktionsstätte ist mir aber bisher noch nicht unter gekommen", äußerte sich damals Werner Kerpen, der Leiter des Betrugskommissariates in Offenbach, nach der Durchsuchungsaktion in der Obertshausener Raiffeisenstraße. Die anwesenden Herstellervertreter und auch die Polizei zeigten sich überrascht über das Ausmaß der Fälschertätigkeit. "Dies ist eine neue Dimension", betonte Betrugskommissariatchef Kerpen. Nach bisherigen Erkenntnissen seien derartige Falsifikate bislang stets im Ausland, meist im fernen Asien, hergestellt worden. Dass sich die Produktionsstätte für gefälschte Druckerpatronen in Deutschland befindet, sei auch nach Erkenntnissen der anwesenden Sachverständigen einmalig.
Betrug auf der Paperworld eingefädelt
Nun mussten sich die Mitglieder des Fälscherrings vor Gericht verantworten. Wie die Offenbach-Post in ihrer Online-Ausgabe berichtet, wurden nun drei Männer wegen gemeinschaftlichen Betrugs und Verstoßes gegen das Markengesetz zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Das Brüderpaar B., 49 und 45 Jahre alt sollen die Drahtzieher des Betrugs gewesen sein. Wie der jüngere Bruder aussagte, habe er auf der Fachmesse Paperworld von einem Chinesen das Angebot gefälschter Kartons samt der dazu gehörenden Sicherheitsmerkmalen erhalten.
In Obertshausen wurden dann die Fälschungen hergestellt, indem Kartuschen befüllt und in die täuschend echt aussehenden Kartons verpackt wurden. Dar Betrug flog auf, als der Druckerhersteller Brother nach Kundenbeschwerden die Staatsanwaltschaft einschaltete. Brother trat im Prozess auch als Nebenkläger auf.
Das Brüderpaar bekam nun jeweils eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung aufgebrummt. Zudem muss jeder 500 Sozialstunden leisten. Ein weiterer Komplize kam wegen geringerer Tatbeteiligung mit einem Jahr und vier Monaten Bewährung und 300 Sozialstunden davon.