Dauerthema Home-Office

Häusliches Arbeitszimmer und Kostenaufteilung

29.08.2014 von Renate Oettinger
Der BFH hat entschieden, ob eine steuerliche Abzugsmöglichkeit besteht, wenn der Raum ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird, und können diese Aufwendungen entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden?

Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 21.11.2013 IX R 23/12 diese Rechtsfragen dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5.2.2014.

Die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beschäftigt immer wieder die Finanzgerichte.
Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Zimmer für Computerarbeit

Der Fall: Der Kläger des Ausgangsverfahrens bewohnt ein Einfamilienhaus, in dem sich auch ein - mit einem Schreibtisch, Büroschränken, Regalen sowie einem Computer ausgestattetes - sog. "häusliches" Arbeitszimmer befindet. Von seinem Arbeitszimmer aus verwaltet der Kläger zwei in seinem Eigentum stehende vermietete Mehrfamilienhäuser. Die Kosten für das Arbeitszimmer machte der Kläger bei seinen Einkünften aus der Vermietung der Mehrfamilienhäuser geltend. Das Finanzamt hat die Kosten nicht zum Abzug zugelassen, da sog. gemischte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der gesetzlichen Regelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht abgezogen werden dürften.

Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) hat der Kläger nachweislich das Arbeitszimmer zu 60 % zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt. Das FG hat daher entschieden, dass der Kläger 60 % des von ihm geltend gemachten Aufwands als Werbungskosten geltend machen kann. Es wendet damit die Rechtsprechung des Großen Senats aus dem Jahr 2009 (Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06), wonach für Aufwendungen, die sowohl beruflich/betriebliche als auch privat veranlasste Teile enthalten (gemischte Aufwendungen), kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert ist, auch auf das häusliche Arbeitszimmer an.

Aufwand abzugsfähig

Der vorlegende IX. Senat folgt dem. Er geht davon aus, dass Aufwendungen für abgeschlossene häusliche Arbeitszimmer, die (in zeitlicher Hinsicht) nur teilweise beruflich bzw. betrieblich genutzt werden, aufzuteilen sind. Der danach (anteilig) steuerlich zu berücksichtigende Aufwand ist nach Maßgabe der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG abzugsfähig.

Der Große Senat tritt nur zusammen, wenn er von einem Senat des BFH angerufen wird. Dies ist vor allem der Fall, wenn der vorlegende Senat in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats abweichen will. Darüber hinaus ist - ohne dass eine Abweichung von einem anderen Senat vorliegt - eine Vorlage auch möglich, wenn eine grundsätzliche Rechtsfrage zu klären ist. Der Große Senat hat elf Mitglieder und trifft eine für den vorlegenden Senat verbindliche Entscheidung.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband - www.duv-verband.de - verweist.

Weitere Informationen und Kontakt: Jörg Passau, Steuerberater sowie Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Walkerdamm 1, 24103 Kiel, Tel: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.duv-verband.de

Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"
Löschung einer britischen Limited
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister geäußert.
Reisekostenreform – doppelte Haushaltsführung
Die Änderungen bei den Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung fallen teilweise zugunsten und teilweise zulasten der Steuerzahler aus. Die Steuerexperten von WW + KN nennen Einzelheiten.<br>
Häusliches Arbeitszimmer – Einspruch einlegen
Der Bundesfinanzhof lässt den Großen Senat entscheiden, ob die Kosten für ein auch teilweise privat genutztes Arbeitszimmer anteilig steuerlich abziehbar sind.<br>
Schäden beim Abschleppen – wer haftet?
Der BGH hat seine Beurteilung der Frage geändert, ob eine Straßenverkehrsbehörde für Schäden beim Abschleppen eines Fahrzeugs aufkommen muss.<br>
BFH-Urteile zum häuslichen Arbeitszimmer
Der BFH musste in zwei Rechtsfällen über Pool- und Telearbeitsplätze entscheiden. Grundlegende Fragen zum Steuerabzug häuslicher Arbeitszimmer blieben dabei jedoch unbeantwortet. Werner Kurzlechner berichtet.<br>
Wann darf der Versicherungsnehmer kündigen?
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages für einen volljährigen Mitversicherten<br>
Berechnung einer Betriebsrente
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten zulässig sein.
Anfechtung von Lohnzahlungen
Die Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter mit den Anfechtungstatbeständen in §§ 129 ff. InsO eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene, ungerechtfertigte Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen.
Bank darf Vertriebsvergütung behalten
Der Bundesgerichtshof hat über die Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für Vertriebsvergütungen entschieden.
Solaranlage auf Privathaus – kein Kostenabzug
Ein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Fotovoltaikanlage ist nicht möglich.
Die neuen Rentenregeln
Ab Juni 2014 sollen neue Rentenregeln das abschlagsfreie Altersruhegeld mit 63 ermöglichen. Hier das Wichtigste im Überblick. <br>
Angehörigenverträge und Fremdvergleich
Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen sind in bestimmten Fällen großzügigere Maßstäbe anzulegen.<br>
Umsatzsteuer und Rechnungserstellung
Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung kann auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen.<br>
Wer zahlt das Privatgutachten?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten eines Sachverständigen zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache erstattungsfähig.<br>
Sturmschäden – wer zahlt was?
Grundsätzlich werden durch Sturm verursache Schäden von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Die Arag-Experten nennen Einzelheiten.<br>
Wann haftet die Bank?
Der Bundesgerichtshof hat über Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds entschieden. Im Mittelpunkt standen die Beratungsgespräche.
Kleine Ziffer, große Wirkung - Firmen müssen Umsätze neu berechnen
Die Idee klingt plausibel. Von 2017 an sollen die Umsätze nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS 15 möglichst einheitlich ermittelt werden. Doch einige Branchen stellen die neuen Regeln vor eine große Herausforderung. Telekomfirmen rechnen mit Kosten in Milliardenhöhe.
Mehr Gestaltungsspielraum für Betriebsfeiern
Die aktuelle Rechtsprechung erweitert die Möglichkeiten für steuerfreie Betriebsveranstaltungen. Unternehmen sollten bei Planung und Durchführung von Festivitäten die Neuerungen im Blick behalten, sagt Stefan Rattay von der WWS.
Geld sparen mit Ausgaben fürs Personal
Um Mitarbeiter zu motivieren, muss es nicht immer eine Gehaltserhöhung sein. Oft könnte man ihnen das eine oder andere Extra gewähren. Welche Leistungen Unternehmer ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren können, wissen Alexander Littich und Mathias Paintner von ECOVIS.