Weil er Abgaben und Steuern nicht bezahlt hat, muss ein Händler aus Batenbrock nun für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Laut einem Bericht des Online-Portals "Der Westen" habe das Landgericht Essen "keinen Platz mehr für eine Bewährungsstrafe" gesehen. Der Angeklagte hatte im Prozess wenig Kooperationsbereitschaft gezeigt und nur das zugegeben, was überhaupt nicht zu verleugnen war.
Der 61jährige Händler aus dem Ruhrgebiet hatte über Jahre hinweg unter anderem CDs und DVD Rohlinge aus dem Ausland bezogen und diese in seinem Laden und über das Internet weiterverkauft, ohne die erforderlichen Abgaben an Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zu entrichten. Zwischen 2005 und 2008 soll er so rund 350.000 Euro eingespart haben. Zudem habe er keine Steuern an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Das Gericht war der Ansicht, dass das Geschäftsprinzip des Angeklagten darauf beruhte, keine Abgaben zu entrichten, und verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs. (awe)