Abmahnungen und Klage des VZBV

Greenwashing bei Refurbished-Produkten angeprangert

19.07.2022 von Peter Marwan
Verbraucherschützer in Deutschland und Frankreich haben Refurbished-Anbieter und -Marktplätze wegen irreführender Geschäftspraktiken und missbräuchlichem Cookie-Einsatz abgemahnt.
Wiederaufbereitete Geräte über Refurbished-Marktplätze wieder anzubieten, ist aufgrund der Ressourcenschonung grundsätzlich begrüßenswert. Anbieter sollten jedoch die Vorteile korrekt und transparent kommunizieren, fordern Verbraucherschützer.
Foto: Stock Kryvyi Rih - shutterstock.com

Wiederaufbereitete IT- und Elektronik-Produkte, sogenannte Refurbished-Produkte, liegen im Trend. Es "entdecken viele Unternehmen, dass sich das Thema Remarketing & Refurbishing im Kontext einer gesamtunternehmerischen Verantwortung für die Gesellschaft in Punkto Ökologie optimal nutzen lässt. In Ergänzung zu einem klassischem Branding, das vor allem Vertrauen schaffen soll, gibt Social Responsibility Unternehmen die Möglichkeit, einen sinnvollen und positiven gesellschaftlichen Beitrag zu leisten un diesen auch an Kunden & Geschäftspartner zu kommunizieren", erklärte dazu bereits 2021 Dr. Rudolf Aunkofer, Direktor am Institut für Information & Supply Chain Management (iSCM).

Kein Wunder, dass sich nicht mehr nur spezialisierte Anbieter und Marktplätze wie Refurbed und Back Market des Themas Refurbishment annehmen, sondern auch Ebay den Markt mit einem speziellen "Re-Store" angeht, sich sogar Apple mit dem Thema beschäftigt und selbst Aldi bei seinen Schnäppchen-Angeboten auf Refurbished-Produkte zurückgreift. Die aktuelle Chipkrise trägt ebenfalls dazu bei, das wiederaufbereitete Produkte als Ersatz für nicht lieferbare Neuware attraktiv zu machen.

Allerdings muss Gebrauchtware beim Verkauf immer deutlich als solche gekennzeichnet sein. Das hatte das Landgericht München in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) gegen Amazon schon 2018 entschieden. Offenbar haben sich das Urteil aber nicht alle Marktteilnehmer zu Herzen genommen. Denn jetzt hat der VZBV erneut drei Betreiber von Online-Marktplätzen für refurbished-Produkte abgemahnt.

Vorwürfe der Verbraucherschützer gegen Refurbished-Anbieter

Die Verbraucherschützer warfen ihnen "irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen, Greenwashing mit fragwürdigen Umweltaussagen sowie den rechtswidrigen Einsatz von Werbe-Cookies" vor. Zwei Unternehmen haben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Gegen einen in den Niederlanden ansässigen Betreiber läuft jetzt eine Klage. Das Problem ist auch in Frankreich bekannt: Die dortigen Verbraucherschützer haben ebenfalls eine Klage wegen irreführender Geschäftspraktiken eingereicht. Sie werfen dem auch hierzulande tätigen Marktplatzbetreiber Back Market ebenfalls irreführende Geschäftspraktiken und Verstöße gegen Cookie-Richtlinien vor.

"Der Kauf von Gebrauchtgeräten ist eigentlich eine gute Sache. Oft werben die Anbieter aber damit, dass bereits durch den Kauf eines erneuerten Handys oder Laptops CO2 eingespart und Elektroschrott vermieden wird. Das stimmt so nicht. Ärgerlich ist es auch, wenn mit unrealistisch hohen Preisvorteilen geworben wird", fasst Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim VZBV die Vorwürfe zusammen.

Unklare Angaben zu CO2-Emissionen

Angaben wie "CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert", "100 Prozent klimaneutral" oder "100 Prozent nachhaltig." Halte die Verbraucherschützer für fragwürdig. Schließlich entstünden entstehen auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott, beispielsweise durch den Austausch von Akkus und anderen Teilen. Sie vermissen daher exakte Angaben, "welche Maßnahmen die Unternehmen ergreifen, um schädliche Umwelteinwirkungen bei der Erneuerung der Geräte, deren Vertrieb und Versand möglichst gering zu halten".

Auch die Angaben der bei Verbrauchern als Kaufargument für wiederaufbereitete Geräte beliebten Einsparungen gegenüber Neuware sehen die Verbraucherschützer kritisch. Insbesondere beim Umgang mit Streichpreisen fielen die Abgemahnten auf. "Unmittelbar neben dem geforderten Preis stand ein wesentlich höherer durchgestrichener Preis. Dabei blieb im Dunkeln, ob sich der Streichpreis auf den zuvor vom Händler verlangten, den für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät oder einen anderen Preis bezog", teilt der VZBV mit.

Schließlich nahmen es die Anbieter auch beim Einsatz von Cookies für Werbe- und Analysezwecke nicht so genau. Teilweise holten sie die erforderliche Einwilligung nicht ein. Back Market setzte Werbe-Cookies sogar ein, nachdem deren Einsatz von den Nutzern ausdrücklich abgelehnt wurde.

Mehr zum Thema

Back Market sucht deutsche Händler

Ebay fokussiert Refurbished-Geschäft

Gebrauchtware muss deutlich gekennzeichnet sein

Scope 1 bis 3 machen Klimaneutralität transparent

Keine generalüberholten Geräte in Garantiefällen

Mit Remarketing Umwelt und Geldbeutel schonen