Lob für KI-Gesetz der EU

Google-Chef für globales KI-Regelwerk

14.03.2024
Sundar Pichai hält das in Europa angestrebte Regelwerk für gelungen - und wünscht sich mehr internationale Regeln für künstliche Intelligenz.
""Der AI Act schafft in seiner jetzigen Form ein gutes Gleichgewicht zwischen Innovation und verantwortungsvollen Schutzmaßnahmen", lobt Sundar Pichai, Vorstandschef des Google-Mutterkonzerns Alphabet, die auf EU-Ebene getroffene Regelung.
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Sundar Pichai, Vorstandschef des Google-Mutterkonzerns Alphabet, hält ein weltweites Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für notwendig. "Wir brauchen internationale Regeln für die künstliche Intelligenz. Deshalb sollten wir über ein transatlantisches Rahmenwerk nachdenken, oder noch besser: ein globales Rahmenwerk", sagte Pichai der "Süddeutschen Zeitung".

Lob für KI-Gesetz der EU

Der Unternehmenschef begrüßte das geplante KI-Gesetz der Europäischen Union. "Der AI Act schafft in seiner jetzigen Form ein gutes Gleichgewicht zwischen Innovation und verantwortungsvollen Schutzmaßnahmen. Dieses Gleichgewicht sollte auf dem Weg durch den weiteren Gesetzgebungsprozess bewahrt bleiben", sagte Pichai.

Unterhändler vom Europaparlament und EU-Länder hatten sich im Dezember nach langen Verhandlungen auf eine Regulierung von KI geeinigt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag zu. Das EU-Parlament hat dem Entwurf diese Woche zugestimmt.

Unterschiedliche Risikogruppen für KI-Systeme

Künftig sollen KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. Es ist laut EU-Parlament weltweit das erste gesetz dieser Art. Die Hoffnung ist, dass die Regelung Nachahmer findet.

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach strenge Anforderungen erfüllen.

Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten ("Social Scoring"). Damit werden Bürgerinnen und Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

Ebenso soll die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen. (dpa/rs/pma)