Die VoIP-Software für das iPhone des Webtelefonieanbieters Sipgate ist Stein des Anstoßes für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit T-Mobile. Der Mobilfunker hat nun eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Hamburg gegen die Bewerbung der Software erwirkt. Wie sipgate heute, Mittwoch, mitteilt, wird die iPhone-Applikation vorläufig nicht mehr zum Download angeboten. Sipgate prüft nach eigenen Angaben weitere rechtliche Schritte.
Grund für den Gang zu Gericht ist der in den Augen des Mobilfunkers nicht explizit ausgewiesene und erläuterte Beta-Status des Programms. "Wir haben die Software entwickelt und angeboten, allerdings in Form einer Beta-Version, was bedeutet, dass sie noch nicht ganz ausgereift ist", erklärt Wilhelm Fuchs, Sprecher von Sipgate, im Gespräch mit pressetext. T-Mobile moniert hierbei, dass der Betriff "Beta" noch nicht bekannt genug sei und er daher für Kunden ausführlicher dargestellt werden müsse.
T-Mobile Widerspruch zurückgewiesen
Als problematisch gestaltet sich zudem, dass die Software auf einem von T-Mobile vertriebenen iPhone nicht installiert werden kann. T-Mobile schließt bei seinen Mobilfunkverträgen des Weiteren aus, dass die Webverbindung für Anwendungen wie VoIP-Anwendungen verwendet werden darf. Die Software würde also zum Knacken des iPhones aufrufen, so der Vorwurf. "Die Software funktioniert lediglich auf entsperrten Geräten. Auf diesen ist ein Installer-Programm vorhanden", stellt Fuchs hingegen klar. Dieses werde von Sipgate weder beworben, noch angeboten.
Allerdings ist T-Mobile nicht der einzige Streitpartner, der Gerichte bemüht. Sipgate unternahm ebenfalls den Gang vor den Richter, um gegen die Bewerbung des Complete-Tarifes vorzugehen. "T-Mobile hat diesen Tarif mit einem 'freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate' vermarktet", führt Fuchs aus. Da jedoch die Nutzung von VoIP sowie Instant Messaging und VPN-Anwendungen vertraglich untersagt seien, dürfe man nicht auf diese Weise werben, denn das sei irreführend, so Fuchs. Sipgate hatte im Juli ein entsprechendes einstweiliges Verbot erwirkt. Der Widerspruch von T-Mobile wurde vom Landgericht Hamburg kürzlich zurückgewiesen, was sipgate in seiner Auffassung bestätigt. (pte)/(bw)