Ein Arbeitnehmer muss sich nach seiner Kündigung nicht an den Leasingraten eines Dienstwagens beteiligen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. In dem zu verhandelnden Fall war das Auto auf Wunsch des Arbeitnehmers mit Sonderausstattung angeschafft worden. Nachdem dem Mann gekündigt wurde, musste er das Auto zwar zurückgeben, sollte aber nach Ansicht seines Ex-Arbeitgebers weiterhin für die Differenz zwischen Normal- und Sonderausstattung aufkommen. Das BAG befand die entsprechende Vertragsklausel für unwirksam: Ein Arbeitnehmer muss nach seinem Aussche nicht mehr zahlen, wenn er dafür keine Gegenleistung erhält, so das Urteil. (mf)
Gekündigt - Wer zahlt die Leasingraten für den Firmenwagen?
30.09.2003
Ein Arbeitnehmer muss sich nach seiner Kündigung nicht an den Leasingraten eines Dienstwagens beteiligen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. In dem zu verhandelnden Fall war das Auto auf Wunsch des Arbeitnehmers mit Sonderausstattung angeschafft worden. Nachdem dem Mann gekündigt wurde, musste er das Auto zwar zurückgeben, sollte aber nach Ansicht seines Ex-Arbeitgebers weiterhin für die Differenz zwischen Normal- und Sonderausstattung aufkommen. Das BAG befand die entsprechende Vertragsklausel für unwirksam: Ein Arbeitnehmer muss nach seinem Aussche nicht mehr zahlen, wenn er dafür keine Gegenleistung erhält, so das Urteil. (mf)