Rechtstreit mit Susensoftware

Gebrauchte Software - SAP erleidet Niederlage

12.06.2009
In einem Rechtstreit mit Susensoftware hat SAP erneut eine Niederlage erlitten. Nachdem das Landgericht Düsseldorf bereits am 21. Januar 2009 eine einstweilige Verfügung von Susensoftware gegen SAP erlassen hatte, bestätigte diese Instanz den Beschluss mit dem Urteil vom 22. April 2009 (Aktenenzeichen: 12 O 23/09).

E-Mail eines SAP-Mitarbeiters

Axel Susen, Geschäftsführer bei dem Gebraucht-Software-Händler Susensoftware, gibt im Streit mit SAP nicht klein bei.

In einem Rechtstreit mit Susensoftware hat SAP erneut eine Niederlage erlitten. Nachdem das Landgericht Düsseldorf bereits am 21. Januar 2009 eine einstweilige Verfügung von Susensoftware gegen SAP erlassen hatte, bestätigte diese Instanz den Beschluss mit dem Urteil vom 22. April 2009 (Aktenenzeichen: 12 O 23/09).

Bei dem oben genannten Rechtstreit geht es um irreführende Äußerungen über gebrauchte Lizenzen. Anstoß dazu gab die die E-Mail eines SAP-Mitarbeiters an einen Kunden, die mittlerweile insolvente Edscha AG. Ein Software-Einkäufer bei dem Automobilzulieferer interessierte sich aufgrund des hohen Einsparpotentials für gebrauchte Software, wurde aber in einer E-Mail von SAP vor dem angeblichen rechtlichen Risiko laut Susensoftware geradezu gewarnt: So hat SAP-Mitarbeiter behauptet, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber, in diesem Fall SAP, abhängig gemacht hat.

"Diese Behauptung ist schlicht falsch und scheint lediglich dem Zweck zu dienen, den Gebrauchtsoftwaremarkt für potentielle Kunden uninteressant machen zu wollen. Tatsächlich hängt es nach der Rechtslage immer von der jeweiligen Konstellation im Einzelfall ab, ob der Rechteinhaber der Weitergabe zustimmen muss. Nach unserer Rechtsauffassung ist die Zustimmung gar nur in Ausnahmefällen erforderlich, eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus", erläutert Axel Susen, Geschäftsführer von Susensoftware.

Einstweilige Verfügung gegen SAP

Das Landgericht Düsseldorf erließ im Januar 2009 eine einstweilige Verfügung gegen SAP. Darin wurde dem Software-Unternehmen untersagt, die oben zitierte Behauptung zum Handel mit "gebrauchter" Software zu verbreiten. Gegen diese vom Landgericht verhängte einstweilige Verfügung legte SAP Widerspruch ein. Nach der mündlichen Verhandlung am 1.Apri 2009 fällte das Gericht schließlich am 22. April das Urteil und bestätigte die einstweilige Verfügung gegen SAP vom 21. Januar 2009.

"Leider sehen wir uns gezwungen, gerichtlich gegen SAP vorzugehen. Gespräche mit dem Softwarekonzern verlaufen meist im Sand, doch wir können nicht einfach tatenlos zusehen, wie SAP ihre monopolähnliche Marktstellung zum Schaden der Anwender ausnutzt", so Axel Susen weiter. Er kritisiert unter anderem die Marktaufteilung durch SAP: Je nach Jahresumsatz werden die Kunden in Gruppen eingeteilt. Anwender mit hohem Umsatz werden direkt von SAP betreut, um die anderen Kunden kümmert sich ein SAP-Partner.

Eine freie Wahl des Lieferanten hat der Kunde daher nach Ansicht von Susen nicht, denn ein Wechsel bedarf einer vorherigen Zustimmung durch SAP. Zudem duldet der Softwarehersteller keinen Wettbewerb unter seinen Partnern, weder beim Ausliefern der Lizenzen noch bei der Wartung.

"Früher konnten wir mit SAP offen sprechen und haben manch gute Lösung erreichtE, berichtet Susen weiter. "Aber inzwischen klagen immer mehr Anwender gegen SAP. Wir kämpfen hier gegen ein Monopol." (rw)