Anders als bisher üblich solle das Kartellamt solche Aufkäufe künftig prüfen und erst danach genehmigen oder untersagen. Geschäftsideen von Neugründungen könnten "eine große wirtschaftliche Bedeutung für den etablierten Erwerber haben und zu einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Marktbeherrschung führen", zitiert der "Spiegel" aus dem Bericht. Solche Zusammenschlüsse unterliegen den Angaben zufolge bisher nicht der Fusionskontrolle des Kartellamts, weil junge Unternehmen häufig unter der Umsatzschwelle operieren. Diese Lücke solle bei der Novelle des Kartellrechts nächstes Jahr geschlossen werden.
Zudem sollen Suchmaschinen wie Google und soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook laut "Spiegel" künftig wettbewerbsrechtlich schärfer kontrolliert werden. Die Bundesregierung werde prüfen, "wie die Besonderheiten von Internet-Plattformen bei der Beurteilung ihrer Wettbewerbssituation besser berücksichtigt werden können." (dpa/rs)