Die neue Rundfunk- und Fernsehgebührenregelung

Für Unternehmen kann es teuer werden

02.01.2013 von Beate Wöhe
Am 1. Januar 2013 ist neue Regelung für den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag in Kraft getreten. Während sich für viele Privatnutzer nur wenig ändert, können vor allem für Filialunternehmen die Beiträge enorm in die Höhe schnellen.
Beim Empfang von TV-Sendungen sind Fernseher zwar immer noch erste Wahl, aber immer mehr mobile Endgeräte machen es ebenfalls möglich.

Am 1. Januar 2013 ist neue Regelung für den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag in Kraft getreten. Während sich für viele Privatnutzer nur wenig ändert, können vor allem für Filialunternehmen die Beiträge enorm in die Höhe schnellen.

Bei gewerblichen Nutzern ist die Beitragshöhe abhängig von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und den auf das Unternehmen angemeldeten Fahrzeugen. Dadurch kann sich ein günstiger Beitrag von 5,99 Euro für einen Freiberufler ohne Firmenfahrzeug oder im ungünstigsten Fall monatlich 3.236,40 Euro für ein Filialunternehmen ergeben. Hart trifft es dabei vor allem Unternehmen, die eine Vielzahl von Filialen unterhalten und gleichzeitig viele Teilzeitkräfte beschäftigen. Der Branchenverband Bitkom hält diese Belastung für zu hoch: "An dieser Stelle muss dringend nachgebessert werden", sagt Bitkom-Präsident Dieter Kempf.

Die überarbeiteten Gebühren für Privatverbraucher hält der Bitkom aufgrund des immensen Anstiegs der empfangstauglichen Endgeräte für längst überfällig und begrüßt sie daher grundsätzlich. Dennoch sieht der Branchenverband auch hier Verbesserungspotenzial: "Zumindest die Einsparung, die durch den Abbau des Kontrollapparates der GEZ erzielt werden, sollten an die Verbraucher weitergegeben werden", ergänzt Kempf. (bw)