EU-weite Vereinheitlichung

Führerschein mit Befristung

22.08.2013
Die neue Führerscheinrichtlinie ist in Kraft getreten und mit ihr einige Änderungen der Fahrerlaubnisklassen. Wer wann von welchen Änderungen betroffen ist, sagen die Arag-Experten.
Foto: Kingston

Der Führerschein wird EU-weit vereinheitlicht. Damit wird das nahezu einzige Dokument, das bisher bis zum Lebensende seine Gültigkeit besaß, in seiner unbefristeten Form abgeschafft. Jetzt ist die neue Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten und mit ihr einige Änderungen der Fahrerlaubnisklassen. Die Arag-Experten geben Auskunft, wer wann von welchen Änderungen betroffen ist.

Gültigkeit – noch ist Zeit

Ob grauer oder rosa Lappen oder gar schon das vermeintlich neue Checkkartenformat - alle haben ausgedient. Aber erst am 19.01.2033! So lange gilt die Übergangsfrist für Altführerscheininhaber. Dann sollte der alte Lappen gegen einen neuen eingetauscht werden. Danach gilt eine Befristung von 15 Jahren. Diese gilt ebenfalls für Führerscheinneulinge, die ihre Fahrerlaubnis erst nach dem 19.01.2013 erworben haben bzw. erwerben. Die Beschränkung der Gültigkeitsdauer soll der Fälschungssicherheit dienen, erläutern die ARAG Experten.

Änderung Fahrerlaubnisklassen

Für Pkw-Fahrer ergeben sich relativ wenige Änderungen. Wichtig zu wissen ist laut ARAG Experten, dass Altführerscheine von neuen Begrenzungen ohnehin nicht betroffen sind. So dürfen beispielsweise Fahrer, die einen alten Führerschein Klasse 3 (Ausstellungsdatum vor 1999) besitzen auch weiterhin 7,5-Tonner fahren, während die dem entsprechende neue Führerscheinklasse B auf das Führen von 3,5 tonnenschweren Fahrzeugen begrenzt ist. Beim Umtausch des Führerscheins werden die entsprechenden Zusatzschlüssel ohne Prüfung übertragen.

Das Gleiche gilt für das Fahren von Trikes oder Großrollern. Nur Führerscheinneulinge benötigen hierfür einen extra Motorradführerschein. Die meisten formellen Änderungen betreffen die Motorradfahrer (Klassen AM, A1, A2 und A). Hier werden einige Klassen verschmolzen. Beispielsweise wird aus der alten Klasse "A beschränkt" nun A2. Nach zwei Jahren erlangen Altführerscheininhaber dann automatisch Klasse A - diese berechtigt zum Führen eines jeden Zweirades. Fahrer, die A2 neu erwerben, müssen nach den zwei Jahren eine praktische Prüfung absolvieren, um komplett auf A umgestellt zu werden.

Befristungen und Untersuchungen

Für den Alltagskraftfahrer stellen die 15-jahres Befristungen keinerlei Hürde dar. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Fahrdokument anstandslos umgetauscht - ein rein formeller Akt. Bei Berufskraftfahrern stellt sich die Sache ein wenig anders dar. Für Lkw- oder Bus-Fahrer gibt es ab dem Führerscheinerwerb 1999 ohnehin verschiedene Befristungen, die sich an der jeweiligen Führerscheinklasse orientieren. Nach Ablauf der jeweiligen Frist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

Zusätzlich fällt sowohl beim Erwerb eines Lkw-Führerscheins als auch bei den Verlängerungen der Nachweis eines Sehtests an, wissen die Arag-Experten. Nach dem 50. Lebensjahr müssen Fahrer bestimmter Klassen zudem ein umfangreiches ärztliches Gutachten vorlegen, um die Fahrerlaubnis verlängert zu bekommen. (oe)
Quelle: www.arag.de

Firmenwagen 2013
An der Marke des Firmenwagens lässt sich das Einkommen ablesen
Der Dienstleister Compensation-Online Services hat in seiner Datenbank mit 250.000 Gehaltsdatensätzen 33.000 Arbeitsverhältnisse der letzten zwölf Monate analysiert, denen ein Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen wird. Die Untersuchung zeigt einen direkten Zusammenhang zwischen Höhe des Einkommens und bevorzugter Automarke auf.
Bei einem Einkommen von 54.000 Euro im Jahr ...
... fahren die Fach- oder Führungskräfte...
am häufigsten einen Opel,
... der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 30.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Opel Insignia.
Wer gut 56.000 Euro im Jahr verdient, ...
.. .nimmt als Firmenwagen gern einen ...
Skoda ...
... zum Durchschnittswert von 28.800 Euro. Hier im Bild Scoda Oktavia.
Bei einem Jahreseinkommen von 62.600 Euro ...
... greift der Mitarbeiter oft zu einem ...
Ford, ...
der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 31.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Ford S-Max.
Wer 64.500 Euro im Jahr verdient, ...
... bevorzugt als Firmenwagen einen...
VW.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 33.000 Euro. Hier im Bild der VW Passat
Bei einem Einkommen von knapp 73.000 Euro im Jahr ...
steht als Firmenwagen oft ein..
Mazda hoch im Kurs.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 30.000 Euro.
Verdienen Führungskräfte knapp 98.000 Euro, ...
bevorzugen Sie als Firmenwagen einen...
Audi.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 46.000 Euro. Hier im Bild die Produktion des Audi A6.
Manager mit einem Jahreseinkommen von knapp 102.000 Euro ...
... fahren gern einen ...
Volvo.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 42.000 Euro. Hier im Bild der Volvo XC90
Führungskräfte, die 104.000 Euro verdienen, ...
... bevorzugen als Firmenwagen einen ...
Mercedes ...
... zum Durchschnittspreis von 48.200 Euro. Hier im Bild die E-Klasse von Mercedes.
Verdienen Führungskräfte 108.000 Euro, ...
fahren sie gern ...
... einen BMW ...
... zum Durchschnittspreis von 48.000 Euro. Hier im Bild der X3 von BMW.
Spitzenverdiener ...
... mit einem Jahreseinkommen von 275.000 Euro leisten sich auch einen Firmenwagen zu einem Spitzenpreis.
von 98.000 Euro ...
Porsches sind aber unter den Firmenwagen nur selten vertreten ( 0,2 Prozent aller Firmenwagen).