Fristlose Kündigung

29.10.1998

MÜNCHEN: Bei gravierenden Mietmängeln sind Mieter zur sofortigen Kündigung berechtigt. Im vorliegenden Fall trat in einem Zeitraum von neun Monaten täglich etwa ein halber Liter Wasser aus der Decke. Der Mietvertrag mit zehn Jahren Laufzeit für gewerblich genutzte Räume durfte sofort gekündigt werden. Berechtigt ist eine fristlose Kündigung immer dann, wenn Vermieter keine Bereitschaft signalisieren, eine gravierende Mietbeeinträchtigung zu beseitigen (Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen 27 O 452/97). (jlp)