Minderwertiges Verbrauchsmaterial kann unter Umständen zum Defekt eines Druckers führen. Gerade bei Tintenstrahldruckern sind viele Patronen aus dubiosen Quellen im Umlauf. Problematisch wird es, wenn ein Defekt während der Garantiezeit auftritt. Die Hersteller verweigern gerne die Garantie mit dem Hinweis auf Fremdtintenschaden.
So ging es auch Uwe Scheide von KCC Computer Service. Er hatte einem Kunden das Tintenstrahlmultifunktionsgerät Brother DCP-145C verkauft. Der Kunde verzichtete allerdings auf die Originalpatronen, sondern verwendete kompatibles Verbrauchsmaterial. Nach rund zehn Monaten reklamierte der Kunde den Drucker, da Fotopapier nicht richtig eingezogen wurde und daher Fotos nicht befriedigend ausgedruckt wurden. Der Händler reichte das Gerät nach Rücksprache mit der Brother-Service-Hotline bei LPR zur Reparatur ein. Das Gerät kam allerdings unrepariert zurück mit dem Vermerk "Fremdtintenschaden". "Mir erschließt sich nicht so richtig der Zusammenhang zwischen defekten Papiereinzug und Fremdtinten", wunderte sich Scheide und rief beim Brother-Dienstleister LPR an. Dort wurde ihm von einem Service-Mitarbeiter mitgeteilt, dass "seitens Brother die Anweisung besteht den Drucker nicht zu reparieren, falls Fremdtinte verwendet wurde, egal um welchen Mangel es sich handelt".
Diese Aussage ist problematisch, da der Schaden tatsächlich durch den Einsatz von Fremdtinte zustande gekommen sein muss, um den Garantieanspruch zu verlieren. Bei Brother bestreitet man vehement, dass es diese Richtlinie gegeben hat: "Es gab nie und es gibt keine Anweisung seitens Brother, bei Fremdtinten Garantien zu verweigern, egal welcher Defekt vorliegt", stellt Guido Eulenpesch, Leiter Service und Logistik bei Brother, klar. Der Service-Mitarbeiter prüfe in einem ersten Schritt, ob die vom Kunden mitgeschickte Fehlerbeschreibung mit einem von fünf eindeutig definierten Fehlerbildern übereinstimme, die in direktem und ausschließlichem Zusammenhang mit der Tinte steht.
"In jedem Fall ist es keinem Service-Mitarbeiter möglich, egal ob bei Brother oder einem externen Servicepartner, ohne weitere Begründung die Garantie wegen Verwendung von Fremdtinte zu verweigern", bekräftigt Eulenpesch. Eine entsprechende Anfrage von ChannelPartner an LPR, ob von Brother eine entsprechende Anweisung erteilt worden ist, wurde bis jetzt noch nicht beantwortet.
Problematische Einschränkung im Penny-Flyer
Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass ähnliche Garantieeinschränkungen für Aufsehen sorgen. So wurde letztes Jahr in einem Flyer der Rewe-Tochter Penny-Markt ein Brother DCP-165C mit dreijähriger Garantie beworben, jedoch mit der Einschränkung "ACHTUNG nur bei der Verwendung von original Brother Tintenpatronen, ansonsten erlischt die Garantie". Die Refill-Kette Cartridge World erwirkte daraufhin eine Unterlassungsaufforderung die von Rewe akzeptiert wurde. Brother-Sprecher Theo Reinerth bekräftigt aber, dass diese Werbeanzeige "ohne Absprache und Wissen von Brother" erfolgt sei.
Für Fachhändler Uwe Scheide scheint sich die Sache aber doch noch zum Guten zu wenden. So hat Brother in einem persönlichen Gespräch zugesagt, den Schaden am Gerät erneut zu überprüfen und die Garantie zu leisten, sollte der Schaden tatsächlich unabhängig von der Verwendung von Fremdtinte entstanden sein.
Auf Nachfrage von ChannelPartner bestätigen weitere Druckerhersteller, das sich die Verwendung von kompatiblen Verbrausmaterialien nicht grundsätzlich auf das Garantieversprechen auswirkt. "Die Nutzung von Fremdtinte oder -toner allein führt natürlich nicht zum Verlust der Garantie", bekräftigt Canon-Sprecherin Bettina Steeger. Wenn nachweislich ein Defekt auf Grund unsachgemäßer Handhabung auftrete, könne aber die Garantieleistung verweigert werden. Dazu zählt Canon auch die Verwendung von "ungeeigneter Tinte". Den Produkten liegt ein entsprechendes Informationsblatt bei.
Ähnlich sieht es Hewlett-Packard-Sprecherin Barbara Wollny: "Bei HP-Druckerprodukten wirkt sich die Verwendung einer nicht von HP hergestellten oder einer nachgefüllten Patrone nicht auf die Garantie für den Kunden aus, außer es kann vom Druckerhersteller nachgewiesen werden, dass die Beschädigung durch die Fremdtintenpatrone verursacht wurde".
Auch bei Lexmark erlischt die Garantie zunächst nicht. "Treten jedoch nachweislich Schäden an Lexmark-Druckgeräten auf, die vom Gebrauch von Verbrauchsmaterialien herrühren, welche nicht original von Lexmark stammen oder welche nicht den von Lexmark für das entsprechende Druckgerät oder Zubehör empfohlenen Spezifikationen entsprechen, sind diese Fälle allerdings von der Herstellergarantie ausgeschlossen", stellt der Druckerhersteller unmissverständlich klar.
Da es mitunter schwierig ist, bei Verwendung von Fremdtinte die Garantieansprüche durchzusetzen, sollte der Fachhändler den Kunden zu Original-Zubehör raten oder auf kompatibles Verbrauchsmaterial von namhaften Herstellern zurückgreifen, die bereit sind, im Falle eines auf die Supplies zurückzuführenden Schaden auch zu haften. (awe)